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Pflegeversicherung

27. Dezember 201827.12.20182 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareP

Die Pflegeversicherung, im Englischen „nursing insurance“ ist ein Begriff der Gesundheitswirtschaft.

1995 wurde die Pflegeversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt.

Durch die Pflegeversicherung soll das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert werden. So soll Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben ermöglicht werden.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch in die soziale Pflegeversicherung eingebunden.

Versicherte von privaten Krankenkassen müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

Die Pflegekassen der Krankenkassen sind die Träger der Pflegeversicherung.

2007 lagen die Beiträge der Pflegeversicherung bei einem einheitlichen Beitragssatz von 1,7 %. Für Arbeitnehmer wird er zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt.

Am 1.1.2015 wurde eine Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt lag er bei 0,25 Beitragssatzpunkten für kinderlose Mitglieder über 23 Jahren.

Wer vor dem 1.1.1940 geboren war, war ausgenommen. Der Beitrag wird vom Mitglied allein getragen.

Die Pflegeversicherung ermöglicht den Anspruch auf Sachleistungen, Dienstleistungen, Geldleistungen zur häuslichen Pflege. Wie Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen sowie Pflegehilsmittel und technischen Hilfen. Auch vollstationäre oder Tagespflege sowie Nachtpflege oder Kurzzeitpflege sind möglich.

Abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit fällt der Umfang der Leistungen aus. Durch Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung wird dieser festgestellt.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt für alle Leistungen, so müssen die Leistungen wirksam sein und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Pflegepersonen, meist die pflegenden Angehörigen, sind durch die Pflegeversicherung sozial abgesichert. So sind sie ab bestimmten zeitlichen Pflegeumfang rentenversichert. Die Beiträge hierfür zahlen die Pflegekassen.

Auch besteht ein Unfallversicherungsschutz während der Zeit der pflegerischen Tätigkeit.

Durch den demografischen Wandel kommt die Finanzierung der Pflegeversicherung ins Wanken und macht eine Reform der Pflegeversicherung nötig. So wurden einige Forderungen 2005 im Koalitionsvertrag erfüllt.

Ein Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich bei der stationären Pflege hängt nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit ab.

Pflegeeinrichtungen können seit 2007 Vertragspartner innerhalb der integrierten Versorgung sein.

Häusliche Krankenpflege zur Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels oder mobile geriatrische Rehabilitation werden auch in der stationären Pflegeeinrichtung erbracht.

Diesen Artikel zitieren

„Pflegeversicherung“. Wirtschaftslexikon.de, 27.12.2018. https://wirtschaftslexikon.de/pflegeversicherung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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