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Avalkredit

24. April 201924.04.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Der Avalkredit ist ein Oberbegriff für Garantieerklärungen und Bürgschaftserklärungen welche von Kreditinstituten zugunsten von Kunden gegeben werden.

So übernehmen die Kreditinstitute, die Avalkreditgeber eine Haftung für und im Auftrag des Kunden, des Avalkreditnehmers gegenüber Dritten im Inland und Ausland, den Begünstigten.

Es werden keine liquiden Mittel von der Bank bereit gestellt, sondern nur die Kreditwürdigkeit als Kreditleihe. Im Normalfall bei keinem Leistungsausfall des Kreditnehmers ist kein Liquiditätseinsatz des Avalkreditgebers nötig, somit sind Avalkredite vor allem Eventualverbindlichkeiten welche nach dem HGB in der Bilanzierung unter dem Strich in der Position Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen ausgewiesen werden.

Die Kreditinstitute stellen dem Avalkreidtnehmer die Avalprovision als einen Prozensatz der Garantiesumme bzw. Bürgschaftssumme in Rechnung. Sie hängt auch von der Laufzeit ab, der Bonität des Kreditnehmers und die Höhe der Risiken sowie den gestellten Sicherheiten. Sie variiert meist zwischen 0,5 und 10 % p.a.

Es sind Rückstellungen zu bilden, falls das Kreditinstitut befürchtet, dass der Avalkredit in Anspruch genommen wird.

Zwischen dem Avalkreditgeber und dem Avalkreditnehmer liegt nach § 675 BGB eine Geschäftsbesorgung vor.

Zwischen dem Avalkreditgeber und dem Begünstigten bestimmt die Aval-Art die Rechtsbeziehung wie beispielsweise eine Bürgschaft nach §§ 765 ff. BGB oder Kreditauftrag nach § 778 BGB oder wie häufig in der Praxis eine Garantie für Auslandsgeschäfte.

Der Verwendungszweck und die dadurch festgelegte Haftung bestimmen die Form des Avalkredites.

Die Laufzeit von Avalkrediten kann kurz-, mittel-, oder langfristig sein.

Ein unbefristeter Avalkredit ist im Auslandsgeschäft üblich, er erlischt erst wenn der Begünstigte keinerlei Ansprüche mehr geltend machen kann, es kommt zur Rückgabe der Avalurkunde oder auch zum Verzicht auf Pflichte und Rechte des Avals.

Wichtige Formen des Avalkredites sind:

  • Kreditbürgschaft
  • Frachtstundungsbürgschaft
  • Anzahlungsgarantie
  • Mietkautionsavale im Privatekundengeschäft
  • Prozessbürgschaft
  • Bietungsgarantie
  • Lieferungs- und Leistungsgarantie einschließlich Gewährleistungsgarantie
  • Konnossementsgarantie im Auslandsgeschäft
Diesen Artikel zitieren

„Avalkredit“. Wirtschaftslexikon.de, 24.04.2019. https://wirtschaftslexikon.de/avalkredit-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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