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Allphasennettoumsatzsteuer

17. Oktober 202617.10.20266 Minuten LesezeitLesezeit: 6 Min.Mit KI erstellt0 Kommentare0 KommentareA

Die Allphasennettoumsatzsteuer ist ein Umsatzsteuersystem, bei dem steuerpflichtige Umsätze auf den einzelnen Produktions- und Handelsstufen erfasst werden. Unternehmen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Umsatzsteuer aus ihren betrieblichen Eingangsleistungen als Vorsteuer abziehen. Dadurch wird eine kumulierte Steuerbelastung innerhalb der Unternehmenskette grundsätzlich vermieden.

Dieses System wird auch als Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bezeichnet. Es bildet seit dem 1. Januar 1968 die Grundlage der deutschen Umsatzsteuer, die im Alltag häufig Mehrwertsteuer genannt wird. Die endgültige Belastung soll grundsätzlich beim Endverbrauch liegen.

Was bedeuten „Allphasen“ und „Netto“?

Die Bezeichnung beschreibt zwei wesentliche Merkmale:

  • Allphasen: Die Besteuerung setzt nicht erst beim Verkauf an private Verbraucher an. Bereits Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen können umsatzsteuerpflichtig sein.
  • Netto: Durch den Vorsteuerabzug wird die Steuer aus den vorgelagerten Stufen berücksichtigt. Im vereinfachten Grundmodell entspricht der verbleibende Steuerbetrag einer Stufe damit der Steuer auf deren hinzugefügten Wert.

„Netto“ bedeutet hier also nicht, dass nur die letzte Verkaufsstufe besteuert wird oder dass Unternehmen lediglich den eigenen Aufschlag in Rechnung stellen. Auf einer regulären Rechnung wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Nettopreis der jeweiligen Leistung berechnet.

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Ein Unternehmen berechnet seinen Kunden Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Verkäufe. Gleichzeitig zahlt es bei eigenen Einkäufen möglicherweise Umsatzsteuer an Lieferanten. Soweit diese als Vorsteuer abziehbar ist, wird sie bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Für den einfachen Fall ergibt sich:

Umsatzsteuer-Zahllast = Umsatzsteuer aus Ausgangsumsätzen − abziehbare Vorsteuer

Beispielsweise stehen 380 Euro Umsatzsteuer aus Verkäufen einer abziehbaren Vorsteuer von 190 Euro gegenüber. Die Zahllast beträgt dann 190 Euro. Übersteigt die abziehbare Vorsteuer die Umsatzsteuer aus den Verkäufen, kann sich stattdessen ein Vorsteuerüberschuss ergeben.

Ein Beispiel über drei Handelsstufen

Ein Hersteller verkauft eine Ware für 100 Euro netto an einen Großhändler. Dieser verkauft sie für 200 Euro netto an einen Einzelhändler weiter. Der Einzelhändler verlangt beim Verkauf an einen privaten Kunden 300 Euro netto.

Für alle drei Umsätze wird im Beispiel der deutsche Regelsteuersatz von 19 Prozent angenommen. Die beteiligten Unternehmen sind zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Andere Einkäufe, Sonderregelungen und zeitliche Unterschiede bleiben unberücksichtigt. Beim Hersteller wird zur Vereinfachung keine Vorsteuer angesetzt.

Rechnungsbeträge und Zahllast in der vereinfachten Warenkette
Verkäufer Rechnung an den Käufer Zahllast aus dem Beispiel
Hersteller 100 € netto + 19 € Umsatzsteuer = 119 € brutto 19 € − 0 € Vorsteuer = 19 €
Großhändler 200 € netto + 38 € Umsatzsteuer = 238 € brutto 38 € − 19 € Vorsteuer = 19 €
Einzelhändler 300 € netto + 57 € Umsatzsteuer = 357 € brutto 57 € − 38 € Vorsteuer = 19 €

Der private Kunde zahlt am Ende 357 Euro. Darin sind 57 Euro Umsatzsteuer enthalten. Genau dieser Betrag ergibt sich auch aus der Summe der Zahllasten: 19 + 19 + 19 = 57 Euro.

Die auf den drei Rechnungen ausgewiesenen Steuerbeträge von 19, 38 und 57 Euro dürfen daher nicht einfach als endgültiges Steueraufkommen addiert werden. Die Vorsteuerabzüge des Groß- und Einzelhändlers müssen berücksichtigt werden.

Warum nicht nur der Aufschlag besteuert wird

Beim Großhändler beträgt die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis im Beispiel 100 Euro netto. Seine Zahllast von 19 Euro entspricht rechnerisch 19 Prozent dieser Differenz.

Trotzdem berechnet er auf seiner Rechnung nicht lediglich 19 Euro Umsatzsteuer auf den Aufschlag. Er weist 38 Euro Umsatzsteuer auf den gesamten Nettoverkaufspreis von 200 Euro aus. Die Entlastung um 19 Euro entsteht erst durch den Vorsteuerabzug.

Diese Unterscheidung erklärt den Begriff Mehrwertsteuer: Die Wirkung des Systems betrifft im Grundmodell den hinzugefügten Wert. Die Erhebung erfolgt jedoch über die Besteuerung der einzelnen Umsätze und den Abzug der zulässigen Vorsteuer.

Unterschied zur Allphasenbruttoumsatzsteuer

Bei einer Allphasenbruttoumsatzsteuer werden die Umsätze ebenfalls auf mehreren Wirtschaftsstufen besteuert, ein entsprechender Vorsteuerabzug fehlt jedoch. Bereits auf Vorstufen entstandene Steuerbelastungen können damit in die Kosten und Preise der nachfolgenden Stufen eingehen.

Dadurch entsteht ein Kaskadeneffekt: Die Gesamtbelastung kann davon abhängen, wie viele rechtlich selbstständige Unternehmen an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligt sind. Das kann Unternehmen begünstigen, die mehrere Stufen in einem Betrieb zusammenfassen.

Das Nettosystem mit Vorsteuerabzug soll eine solche Kumulation grundsätzlich vermeiden. Unter gleichen Bedingungen hängt die endgültige Steuer auf den privaten Endverkauf dann vom maßgeblichen Nettopreis und Steuersatz ab, nicht allein von der Zahl der durchlaufenen Handelsstufen.

Welche Voraussetzungen und Ausnahmen sind wichtig?

Der Vorsteuerabzug steht nicht automatisch jedem Käufer zu. Für den üblichen inländischen Leistungsbezug setzt er insbesondere eine für das Unternehmen ausgeführte Leistung und grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 15 UStG.

Wichtige Grenzen des vereinfachten Modells sind:

  • Privater Endverbrauch: Private Käufer können die Umsatzsteuer ihrer Einkäufe nicht als unternehmerische Vorsteuer abziehen.
  • Kleinunternehmerregelung: Soweit Eingangsleistungen für nach § 19 UStG steuerfreie Umsätze verwendet werden, ist der zugehörige Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Weitere steuerfreie Umsätze: Je nach Art des Umsatzes kann der Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Allerdings gibt es auch Steuerbefreiungen, bei denen er erhalten bleibt.
  • Abweichende Steuersätze: Nicht alle steuerpflichtigen Umsätze unterliegen 19 Prozent. Das Gesetz sieht unter anderem einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent vor.

Warum die Umsatzsteuer keine Gewinnsteuer ist

Der im Beispiel dargestellte Unterschied zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ist nicht automatisch der Gewinn des Unternehmens. Davon müssen gegebenenfalls noch Löhne, Mieten, Abschreibungen und weitere Aufwendungen getragen werden.

Außerdem entsteht nicht bei jedem Aufwand abziehbare Vorsteuer. Auf Löhne eigener Beschäftigter fällt beispielsweise keine Umsatzsteuer an. Die Umsatzsteuerberechnung darf deshalb nicht mit einer Gewinnermittlung verwechselt werden.

Für die Praxis sind drei Größen auseinanderzuhalten: die gegenüber Kunden berechnete Umsatzsteuer, die tatsächlich abziehbare Vorsteuer und der daraus im jeweiligen Besteuerungszeitraum resultierende Saldo. Erst diese Trennung macht nachvollziehbar, welcher Betrag an das Finanzamt zu zahlen ist oder als Überschuss geltend gemacht werden kann.

Diesen Artikel zitieren

„Allphasennettoumsatzsteuer“. Wirtschaftslexikon.de, 17.10.2026. https://wirtschaftslexikon.de/allphasennettoumsatzsteuer/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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