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Ombudsmann

25. November 201725.11.20171 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareO

Unter einem Ombudsmann versteht man in der Versicherungswirtschaft unabhängige private Streitschlichter der von einzelnen Versicherungsgesellschaften für die auf Zeit bestellt werden. Bis zu einem bestimmten Streitwert können diese Entscheidungen treffen.

Es ist ein aus der schwedischen Verfas­sungsentwicklung hervorgegangenes Amt, dessen Inhaber als Vertrauensperson die Position einzelner Mitglieder einer Institution oder Gesellschaft gegenüber Behörden stär­ken und so die parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Verwaltung gewährleisten soll. Jedoch direkte Eingriffsmöglichkeiten zu haben.

Die Wirksamkeit ist sehr umstritten, da direkte Eingriffsmöglichkeiten fehlen. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zum Beispiel die Institution des Wehrbeauftragten der Bundesregierung ein derartiges Amt.

Diesen Artikel zitieren

„Ombudsmann“. Wirtschaftslexikon.de, 25.11.2017. https://wirtschaftslexikon.de/ombudsmann/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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