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Vorzugsaktie

25. Juli 201925.07.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareV

Eine Vorzugsaktie räumt nach dem deutschen Recht dem Aktionär ein Vorrecht ein, vor allem einen Vorzug auf den Bilanzgewinn (wie erhöhte Dividende). Gesetzlich ist es verboten einen Vorzug beim Aktienstimmrecht zu gewähren. Aktien ohne Stimmrecht gibt es nur als Vorzugsaktien.

Im österreichischen Recht vermitteln Vorzugsaktien neben den gewöhnlichen Mitgliedschaftsrechten an der AG besondere Rechte in Bezug auf die Gewinnverteilung wie eine vorranige Befriedigung mit bestimmten Prozentsätzen und/oder Beteiligung am Liquiditätenerlös. Dabei sind sie praktisch bedeutsam als stimmrechtlose Vorzugsaktien nach §§ 115 ff öAktG, welche keine Stimmreche in der der Hauptversammlung verbriefen und so die Durchführung einer Kapitalerhöhung ohne Beeinträchtigung des Einflusses bisheriger Aktionäre ermöglichen.

Diesen Artikel zitieren

„Vorzugsaktie“. Wirtschaftslexikon.de, 25.07.2019. https://wirtschaftslexikon.de/vorzugsaktie/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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