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Abflussprinzip bei Baukosten

9. Juni 202309.06.20232 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Das „Abflussprinzip“ bezieht sich auf die steuerliche Behandlung von Baukosten. Es ist ein Gegenstück zum Zuflussprinzip und regelt die Absetzbarkeit von Ausgaben im Zusammenhang mit Bauvorhaben.

Gemäß dem Abflussprinzip können Baukosten steuerlich geltend gemacht werden, sobald sie tatsächlich abgeflossen sind, das heißt, wenn Zahlungen für die Baukosten geleistet wurden. Anders ausgedrückt werden die Kosten dann steuerlich berücksichtigt, wenn sie tatsächlich bezahlt wurden und aus dem Unternehmen „abgeflossen“ sind.

Das Abflussprinzip gilt insbesondere für den Abzug von Bauleistungen als Betriebsausgaben oder als Herstellungskosten für Anlagevermögen. Die Kosten werden in dem Jahr steuerlich erfasst, in dem die Zahlungen geleistet werden, unabhängig davon, in welchem Jahr die Bauleistungen erbracht oder erfüllt wurden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Abflussprinzip je nach Rechtsordnung und steuerlicher Regelung variieren kann. Es ist daher ratsam, die spezifischen steuerlichen Vorschriften und Regelungen des jeweiligen Landes zu berücksichtigen, um das Abflussprinzip korrekt anzuwenden. Bei steuerlichen Fragen sollte immer ein professioneller Steuerberater oder Fachexperte konsultiert werden, um genaue Informationen zu erhalten, die auf den individuellen Fall zutreffen.

Diesen Artikel zitieren

„Abflussprinzip bei Baukosten“. Wirtschaftslexikon.de, 09.06.2023. https://wirtschaftslexikon.de/abflussprinzip-bei-baukosten/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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