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Disagio

11. Juni 202311.06.20232 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Das Wort „Disagio“ hat in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen. Hier sind zwei gängige Verwendungen des Begriffs:

  1. Finanzwesen: Im Finanzwesen bezeichnet „Disagio“ den Betrag, den ein Kreditnehmer bei Aufnahme eines Darlehens zusätzlich zum Nennwert des Darlehens zahlen muss. Es wird oft als Prozentsatz des Darlehensbetrags ausgedrückt. Das Disagio stellt somit eine Art Abschlag dar, den der Kreditnehmer bei der Darlehensaufnahme zu entrichten hat. Es wird oft verwendet, um die Kosten der Kreditvergabe abzudecken und kann beispielsweise bei Immobilienkrediten oder Unternehmenskrediten erhoben werden.
  2. Handel: Im Handel kann „Disagio“ auch den Unterschied zwischen dem Nennwert einer Schuldverschreibung oder eines Wertpapiers und dem Preis, zu dem es tatsächlich gehandelt wird, bezeichnen. Ein Disagio tritt auf, wenn der Marktpreis eines Wertpapiers unter dem Nennwert liegt. Es kann beispielsweise bei Anleihen auftreten, wenn der Marktzins höher ist als der Kuponzins des Wertpapiers.

In beiden Fällen handelt es sich beim Disagio um einen finanziellen Aspekt, der mit Darlehen oder Wertpapieren verbunden ist und zusätzliche Kosten oder Preisabschläge darstellt. Es ist wichtig, die genaue Bedeutung des Begriffs im gegebenen Kontext zu berücksichtigen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Diesen Artikel zitieren

„Disagio“. Wirtschaftslexikon.de, 11.06.2023. https://wirtschaftslexikon.de/disagio-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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