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Wettbewerb

14. Oktober 20267 Minuten Lesezeit0 KommentareW

Der unlautere Wettbewerb spielt im deutschen Wirtschaftsrecht eine wichtige Rolle. Unternehmen dürfen grundsätzlich frei miteinander konkurrieren. Allerdings müssen sie sich dabei an bestimmte gesetzliche Regeln halten. Irreführende Werbung, aggressive Verkaufsmethoden oder unerlaubte Werbeanrufe können gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Doch was genau gilt als unlauterer Wettbewerb, welche Beispiele gibt es und welche Folgen drohen bei einem Verstoß?

Was ist unlauterer Wettbewerb?

Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man geschäftliche Handlungen, die gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs verstoßen und nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig sind.

Das Wettbewerbsrecht soll Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor unfairen geschäftlichen Praktiken schützen.

Grundsätzlich darf jedes Unternehmen versuchen, Kunden durch bessere Produkte, niedrigere Preise oder überzeugende Werbung zu gewinnen. Unzulässig wird eine geschäftliche Handlung insbesondere dann, wenn beispielsweise Kunden getäuscht, unzulässig unter Druck gesetzt oder Wettbewerber gezielt behindert werden.

Was bedeutet UWG?

Die Abkürzung UWG steht für Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Das UWG bildet in Deutschland die zentrale Grundlage des Lauterkeitsrechts. Es regelt, welche geschäftlichen Handlungen zulässig sind und wann Unternehmen wettbewerbswidrig handeln.

Wichtige Regelungsbereiche sind:

  • Unzulässige geschäftliche Handlungen
  • Irreführende Werbung
  • Irreführung durch das Vorenthalten wesentlicher Informationen
  • Aggressive geschäftliche Handlungen
  • Unzumutbare Belästigung durch Werbung
  • Gezielte Behinderung von Mitbewerbern
  • Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz

Unlauterer Wettbewerb: Beispiele aus der Praxis

1. Irreführende Werbung

Ein Unternehmen bewirbt ein Produkt mit Eigenschaften, die es tatsächlich nicht besitzt.

Beispiel: Ein Hersteller bezeichnet ein gewöhnliches Produkt als nachweislich besonders umweltfreundlich, obwohl eine entsprechende Grundlage für diese Werbeaussage fehlt.

2. Täuschende Preisangaben

Ein Händler wirbt mit einer angeblichen erheblichen Preissenkung, obwohl der angegebene frühere Preis nicht der maßgebliche Vergleichspreis ist.

Bei Preisermäßigungen gegenüber Verbrauchern müssen zusätzlich die einschlägigen Preisangaberegeln beachtet werden.

3. Gefälschte Kundenbewertungen

Ein Unternehmen veröffentlicht erfundene positive Bewertungen oder lässt Bewertungen erstellen, die fälschlich als echte Erfahrungen unabhängiger Kunden dargestellt werden.

Solche Praktiken können Verbraucher über die tatsächliche Qualität eines Angebots täuschen.

4. Unerlaubte Telefonwerbung

Ein Unternehmen ruft Verbraucher ohne die erforderliche vorherige ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken an.

Auch E-Mail-Werbung unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Für bestimmte Formen der Bestandskundenwerbung gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmen.

5. Herabsetzung von Mitbewerbern

Ein Unternehmen verbreitet unwahre oder herabsetzende Aussagen über einen Konkurrenten, um dessen Geschäft zu schädigen.

Sachliche und zulässige Kritik ist dagegen nicht grundsätzlich verboten.

6. Künstliche Verknappung und Zeitdruck

Ein Onlinehändler behauptet wahrheitswidrig, dass ein Angebot nur noch wenige Minuten verfügbar sei, um Kunden zu einer schnellen Kaufentscheidung zu bewegen.

Solche Maßnahmen können eine unzulässige Beeinflussung der Kaufentscheidung darstellen.

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das UWG?

Ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kann unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Abmahnung

Unter bestimmten Voraussetzungen können anspruchsberechtigte Wettbewerber oder Organisationen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Ziel ist häufig, die beanstandete Handlung außergerichtlich zu beenden.

Unterlassungsanspruch

Ein Unternehmen kann verpflichtet werden, eine unzulässige geschäftliche Handlung künftig zu unterlassen.

Schadensersatz

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Schadensersatzansprüche entstehen. Ob ein Anspruch besteht, hängt insbesondere von der Art des Verstoßes, dem Anspruchsteller und weiteren rechtlichen Voraussetzungen ab.

Gerichtliche Verfahren

Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, können gerichtliche Schritte folgen. Dadurch können erhebliche zusätzliche Kosten entstehen.

Nicht jeder UWG-Verstoß führt automatisch zu einem Bußgeld oder einer Schadensersatzpflicht. Die möglichen Rechtsfolgen müssen jeweils gesondert geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen UWG und GWB?

Das UWG wird häufig mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwechselt.

UWG GWB
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Regelt unfaire geschäftliche Handlungen. Schützt den Wettbewerb vor bestimmten Beschränkungen.
Beispielsweise irreführende Werbung. Beispielsweise verbotene Kartellabsprachen.
Teil des Lauterkeitsrechts. Teil des Kartellrechts.

Beide Gesetze dienen dem Schutz des Wettbewerbs, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.

Unlauterer Wettbewerb bei der Preispolitik

Die Preisgestaltung ist ein besonders wichtiger Bereich des Wettbewerbsrechts.

Grundsätzlich dürfen Unternehmen ihre Verkaufspreise selbst festlegen und auch günstiger anbieten als die Konkurrenz.

Problematisch können jedoch insbesondere folgende Praktiken sein:

  • Irreführende Preisvergleiche
  • Falsche Rabattversprechen
  • Versteckte oder irreführend dargestellte Preisbestandteile
  • Unwahre Angaben über die Verfügbarkeit eines Sonderangebots
  • Bestimmte Formen des gezielten Behinderungswettbewerbs

Ein niedriger Verkaufspreis allein stellt normalerweise noch keinen unlauteren Wettbewerb dar. Allerdings können in besonderen Fällen zusätzliche wettbewerbsrechtliche oder kartellrechtliche Grenzen bestehen.

Unlauterer Wettbewerb im Internet

Im Onlinehandel ist das Wettbewerbsrecht besonders wichtig. Webseiten, Onlineshops und digitale Werbekampagnen müssen zahlreiche Informations- und Transparenzpflichten beachten.

Zu den möglichen Problemfeldern gehören:

  • Irreführende Produktbeschreibungen
  • Manipulierte Kundenbewertungen
  • Unzulässige Werbenachrichten
  • Irreführende Rabattdarstellungen
  • Unklare Informationen über wesentliche Vertragsbedingungen
  • Bestimmte manipulative Gestaltungen von Bestellprozessen

Auch sogenannte Dark Patterns, also gezielt manipulative Gestaltungselemente digitaler Benutzeroberflächen, können gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.

Wie können Unternehmen UWG-Verstöße vermeiden?

Unternehmen sollten ihre Werbe- und Verkaufsmaßnahmen regelmäßig überprüfen.

  • Werbeaussagen müssen zutreffend und belegbar sein.
  • Preise und Rabatte müssen transparent dargestellt werden.
  • Kundenbewertungen dürfen nicht manipuliert werden.
  • Gesetzliche Anforderungen an Telefon- und E-Mail-Werbung müssen eingehalten werden.
  • Wettbewerber dürfen nicht gezielt rechtswidrig behindert werden.
  • Wesentliche Informationen dürfen nicht in irreführender Weise vorenthalten werden.

Gerade bei neuen Werbekampagnen und digitalen Vertriebsmodellen empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung.

Häufige Fragen zum unlauteren Wettbewerb

Ist unlauterer Wettbewerb strafbar?

Nicht jeder Verstoß gegen das UWG ist eine Straftat. Viele Verstöße haben zunächst zivilrechtliche Folgen. Bestimmte gesetzlich geregelte Verhaltensweisen können jedoch strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Konsequenzen haben.

Darf ein Unternehmen günstiger sein als seine Konkurrenz?

Grundsätzlich ja. Ein Unternehmen darf seine Preise im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei gestalten. Besonders niedrige Preise sind nicht automatisch wettbewerbswidrig.

Wer kann gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen?

Je nach Verstoß und gesetzlichen Voraussetzungen kommen insbesondere Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherschutzorganisationen als Anspruchsberechtigte infrage.

Gilt das UWG auch für kleine Unternehmen?

Ja. Das Gesetz gilt grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Selbstständige, kleine Onlineshops und lokale Dienstleister müssen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben beachten.

Fazit: Fairer Wettbewerb schützt Unternehmen und Verbraucher

Der unlautere Wettbewerb umfasst unzulässige geschäftliche Praktiken, die Mitbewerber oder Verbraucher beeinträchtigen können. Das UWG schafft hierfür wichtige rechtliche Rahmenbedingungen.

Unternehmen profitieren langfristig davon, mit nachvollziehbaren Preisen, ehrlicher Werbung und transparenten Verkaufsbedingungen zu arbeiten. Dadurch lassen sich nicht nur rechtliche Risiken reduzieren, sondern auch Vertrauen und Kundenbindung stärken.

Diesen Artikel zitieren

„Wettbewerb“. Wirtschaftslexikon.de, 14.10.2026. https://wirtschaftslexikon.de/wettbewerb-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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