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Abschreibungen

11. Juni 20261 Minute Lesezeit0 KommentareA

Abschreibungen stellen den jährlichen Wertverlust von Anlagegütern (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude oder Computer) dar. Sie werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Beitrag einer Abschreibung zur Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens ist:

  • Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstands.
  • Minderung des steuerpflichtigen Gewinns, da Abschreibungen den Aufwand erhöhen.
  • Realistische Darstellung des Vermögenswertes in der Bilanz.
  • Berücksichtigung des Werteverzehrs bei der Kalkulation von Produkten und Dienstleistungen.

Beispiel

Eine Maschine kostet 50.000 € und wird über 10 Jahre genutzt.

Jährliche Abschreibung:

50.000 €10=5.000 €\frac{50.000\,€}{10}=5.000\,€1050.000€​=5.000€

Die Abschreibung beträgt also 5.000 € pro Jahr. Dieser Betrag wird jährlich als Aufwand verbucht und reduziert den ausgewiesenen Gewinn.

Kurzform für Schule oder Ausbildung:

Die Abschreibung berücksichtigt den Wertverlust von Anlagegütern und verteilt die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre. Dadurch wird der Gewinn realistisch ermittelt und die Steuerlast beeinflusst.

Diesen Artikel zitieren

„Abschreibungen“. Wirtschaftslexikon.de, 11.06.2026. https://wirtschaftslexikon.de/abschreibungen-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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