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Abteilung

11. Juni 20261 Minute Lesezeit0 KommentareA

Abteilung

Wirtschaftlich gesehen ist eine Abteilung ein organisatorischer Teil eines Unternehmens, der einen bestimmten Beitrag zur Wertschöpfung leistet.

Je nach Funktion kann dieser Beitrag unterschiedlich aussehen:

Abteilung Wirtschaftlicher Beitrag
Produktion Herstellung von Produkten und Schaffung von Mehrwert
Vertrieb Umsatzgenerierung durch Verkauf
Marketing Gewinnung und Bindung von Kunden
Einkauf Senkung von Kosten durch günstige Beschaffung
Personal Sicherstellung qualifizierter Mitarbeiter
Buchhaltung/Controlling Finanzielle Steuerung und Transparenz
Forschung & Entwicklung Innovationen und langfristige Wettbewerbsfähigkeit

Aus wirtschaftlicher Sicht wird eine Abteilung daher nicht nur als organisatorische Einheit betrachtet, sondern vor allem danach bewertet, welchen Nutzen sie für den Unternehmenserfolg, die Kostenstruktur oder die Wertschöpfung erbringt. Manche Abteilungen erzielen direkt Einnahmen (z. B. Vertrieb), andere unterstützen indirekt die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens (z. B. Personal oder Buchhaltung).

Diesen Artikel zitieren

„Abteilung“. Wirtschaftslexikon.de, 11.06.2026. https://wirtschaftslexikon.de/abteilung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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