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Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

8. Juni 202008.06.20201 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareA

MIt dem Begriff der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre beschreibt man den Teil der Betriebswirtschaftslehre der sich mit übergreifenden Aspekten des unternehmerischen Handelns befasst.

Der Begriff setzt sich aus unterschiedlichen Sachfunktionslehren zusammen wie der Investition, der Produktion, dem Marketing, der Entwicklung, der Forschung und Finanzierung. Die Setzung der Prioriäten auf diese Teilbereiche bestimmt den Erfolg eines Unternehmens maßgeblich.

Abhängig von der gewählten Priorität ergeben sich Fragen des Standortes, der Absatzmöglichkeiten, des gewählten Marketings, der Rechtsform, Finanzierung, Investitionen etc. Man grenzt die allgemeine Betriebswirtschaftslehre ab von den speziellen Betriebswirtschaftslehren die sich jeweils nur mit einem einzelnen Wirtschaftszweig beschäftigen.

Diesen Artikel zitieren

„Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“. Wirtschaftslexikon.de, 08.06.2020. https://wirtschaftslexikon.de/allgemeine-betriebswirtschaftslehre/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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