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Insolvenz

11. Juni 202011.06.20201 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareI

Unter einer Insolvenz versteht man den Zustand finanzieller Existenzbedrohung eines Schuldners, der eingetreten ist bei Zahlungsunfähigkeit oder bei einer Überschuldung von Kapitalgesellschaften. Bevor die Insolvenz eintritt wird häufig eine außergerichtliche Sanierung des Unternehmens versucht. Durch eine Insolvenz kommt es zu rechtlichen Konsequenzen, nämlich der Eröffnung eines Vergleichs- oder eines Konkursverfahrens die auf die Fortführung oder die Zerschlagung des Unternehmens ausgerichtet sind.

Die Insolvenz beschreibt auch die Zahlungseinstellung von privaten Wirtschaftssubjekten aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, die zur Einführung eines Vergleichverfahrens führt, wenn die Erfüllung einer Mindestquote für die Gläubiger von mindestens 35% innerhalb eines Jahres und die Erhaltung des Unternehmens/Betriebs zu erwarten sind. Kann kein Vergleich zu Stande kommen so wird der Konkurs eröffnet.

Diesen Artikel zitieren

„Insolvenz“. Wirtschaftslexikon.de, 11.06.2020. https://wirtschaftslexikon.de/insolvenz/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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