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Bank

15. März 201915.03.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareB

Der Begriff leitet sich vom Italienischen „banco“ für auf Deutsch „Tisch“ ab, an welchem die Geldwechsler im Mittelalter ihre Geschäfte tätigten.

Eine Bank ist eine Oberbegriff für Geldinstitute, vor allem private Banken welche Bankgeschäfte nach § 1 KWG (Kreditwesengesetz) durchführen.

Zu diese Bankgeschäften zählen vor allem:

  • Die Entgegennahme von Termin-, Sicht- und Spareinlagen
  • Die Beteiligung an Wertpapier-Emissionen
  • Die Durchführung von Devisengeschäften (Devisentermingeschäft)
  • Die Gewährung von Krediten
  • Die Abwicklung von Zahlungsverkehr
  • Verkauf, Kauf und Verwaltung von Wertpapieren im Auftrag des Kunden

Private Geschäftsbanken in Deutschland gehören fast alle dem Bundesverband deutscher Banken an.

Diesen Artikel zitieren

„Bank“. Wirtschaftslexikon.de, 15.03.2019. https://wirtschaftslexikon.de/bank/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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