Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Bankenaufsicht

27. März 20191 Minute Lesezeit0 KommentareB

Bei der Bankenaufsicht handelt es sich um das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, nach dem Gesetzt über das Kreditwesen (KWG) von 1961 welches mehrfach novelliert wurde.

Auch relevant sind EG-Richtlinien begründet durch die Harmonisierung des Bankenrechtes in der EG wie die Richtlinien für Eigenmittel, Beaufsichtigung und Zulassung von Kreditinstituten.

Neben dem Bundesaufsichtsamt in Berlin wird die Aufsicht auch von Bankenverbänden und durch institutionalisierte Zusammenarbeit der Bundesbank durchgeführt.

Die Bundesländern üben eine Sonderaufsicht für Sparkassen aus.

Man verfolgt dabei die Ziele:

  • Sicherstellung einer funktionsfähigen Kreditwirtschaft
  • Schutz der Gläubiger der Banken vor Verlusten
  • Gewährleistung der Ordnung im Bankensektor
Diesen Artikel zitieren

„Bankenaufsicht“. Wirtschaftslexikon.de, 27.03.2019. https://wirtschaftslexikon.de/bankenaufsicht/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Imparitätsprinzip
Beleihungswert Der Beleihungswert ist ein Wert, den Banken und andere Kreditgeber bei der Finanzierung von Immobilien und... Bedarf: Bedeutung, Beispiele und Unterschied zu Bedürfnis und Nachfrage Bedarf bezeichnet in der Wirtschaft ein konkretisiertes Bedürfnis, das mit verfügbaren finanziellen Mitteln erfüllt werden kann.... Unterschied zwischen BWL und VWL einfach erklärt Die Betriebswirtschaftslehre untersucht wirtschaftliche Entscheidungen einzelner Unternehmen. Die Volkswirtschaftslehre betrachtet wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen Haushalten, Unternehmen, Staat...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragWorking Capital
Nächster Beitrag →Imparitätsprinzip

Neueste Beiträge

  • Lösung
  • Aufstocker – Definition und Bedeutung
  • Wohlfahrtseinbuße – Definition und Bedeutung
  • Wer darf Skonto berücksichtigen?
  • Stiftung
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen