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Bankenaufsicht

27. März 201927.03.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareB

Bei der Bankenaufsicht handelt es sich um das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, nach dem Gesetzt über das Kreditwesen (KWG) von 1961 welches mehrfach novelliert wurde.

Auch relevant sind EG-Richtlinien begründet durch die Harmonisierung des Bankenrechtes in der EG wie die Richtlinien für Eigenmittel, Beaufsichtigung und Zulassung von Kreditinstituten.

Neben dem Bundesaufsichtsamt in Berlin wird die Aufsicht auch von Bankenverbänden und durch institutionalisierte Zusammenarbeit der Bundesbank durchgeführt.

Die Bundesländern üben eine Sonderaufsicht für Sparkassen aus.

Man verfolgt dabei die Ziele:

  • Sicherstellung einer funktionsfähigen Kreditwirtschaft
  • Schutz der Gläubiger der Banken vor Verlusten
  • Gewährleistung der Ordnung im Bankensektor
Diesen Artikel zitieren

„Bankenaufsicht“. Wirtschaftslexikon.de, 27.03.2019. https://wirtschaftslexikon.de/bankenaufsicht/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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