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Belegschaftsaktien

9. Januar 20191 Minute Lesezeit0 KommentareB

Belegschaftsaktien sind Aktien eines Unternehmens welche an seine Belegschaft ausgegeben werden.

So werden die Arbeitnehmer unmittelbar am Produktivvermögen beteiligt.

Den Mitarbeitern werden die Belegschaftsaktien miest zum Vorzugskurs angeboten und sind innerhalb des Rahmens des 936 € – Gesetzes als Sparzulage begünstigt. Auch ist der Kursvorteil bedingt einkommensteuer- und lohnsteuerfrei.

Im privaten Bankgewerbe sind von den ca. 173.000 Beschäftigten rund die Hälfte mit Belegschaftsaktien an dem Ertrag der Unternehmen beteiligt.

Innerhalb der gesamten Wirtschafts gibt es rund 900.000 Belegschaftsaktionäre.

Diesen Artikel zitieren

„Belegschaftsaktien“. Wirtschaftslexikon.de, 09.01.2019. https://wirtschaftslexikon.de/belegschaftsaktien/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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