Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Berufsständische Versorgung

13. April 20181 Minute Lesezeit0 KommentareB

Bei der berufsständischen Versorgung handelt es sich um eine Altersversorgung aus 3 Bestandteilen. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie der ersten Säule zuzuordnen mit einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft für frei Berufe wie Notare, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekte etc.

Die Versorgungseinrichtungen sind hier häufig selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts, mit unter auch mit Sondervermögen aus der entsprechenden Berufskammer. Die Mitglieder erhalten eine Altersversorgung, Berufsunfähigkeitsversorgung und Hinterbliebenenversorung.

Dabei wird das Versorgungsbedürfnis gezielt auf den entsprechenden Berufsstand angepasst. Realisiert wird die Versorgung durch ein Kapitaldeckungsverfahren und nicht durch ein Umlageverfahren wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Von staatlicher Seite erhält die berufsständische Versorgung keinerlei Zuschüsse und wird nur durch die Mitgliedsbeiträge finanziert.

Die jeweilige Satzung der Versorgungseinrichtung bestimmt die Höhe und den Umfang der Leistungen. Es werden im Normalfall Renten bedingt durch Alter, Erwerbsminderung und Tod gewährt.

Die Leistungen werden seit 2005 alle mit einem Besteuerungsanteil von mindestens 50 %  der nachgelagerten Besteuerung belegt.

Diesen Artikel zitieren

„Berufsständische Versorgung“. Wirtschaftslexikon.de, 13.04.2018. https://wirtschaftslexikon.de/berufsstaendische-versorgung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Compliance
Beleihungswert Der Beleihungswert ist ein Wert, den Banken und andere Kreditgeber bei der Finanzierung von Immobilien und... Bedarf: Bedeutung, Beispiele und Unterschied zu Bedürfnis und Nachfrage Bedarf bezeichnet in der Wirtschaft ein konkretisiertes Bedürfnis, das mit verfügbaren finanziellen Mitteln erfüllt werden kann.... Unterschied zwischen BWL und VWL einfach erklärt Die Betriebswirtschaftslehre untersucht wirtschaftliche Entscheidungen einzelner Unternehmen. Die Volkswirtschaftslehre betrachtet wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen Haushalten, Unternehmen, Staat...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragHumankapital
Nächster Beitrag →Compliance

Neueste Beiträge

  • Nutzer
  • Lösung
  • Aufstocker – Definition und Bedeutung
  • Wohlfahrtseinbuße – Definition und Bedeutung
  • Wer darf Skonto berücksichtigen?
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen