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Berufsständische Versorgung

13. April 201813.04.20181 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareB

Bei der berufsständischen Versorgung handelt es sich um eine Altersversorgung aus 3 Bestandteilen. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie der ersten Säule zuzuordnen mit einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft für frei Berufe wie Notare, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekte etc.

Die Versorgungseinrichtungen sind hier häufig selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts, mit unter auch mit Sondervermögen aus der entsprechenden Berufskammer. Die Mitglieder erhalten eine Altersversorgung, Berufsunfähigkeitsversorgung und Hinterbliebenenversorung.

Dabei wird das Versorgungsbedürfnis gezielt auf den entsprechenden Berufsstand angepasst. Realisiert wird die Versorgung durch ein Kapitaldeckungsverfahren und nicht durch ein Umlageverfahren wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Von staatlicher Seite erhält die berufsständische Versorgung keinerlei Zuschüsse und wird nur durch die Mitgliedsbeiträge finanziert.

Die jeweilige Satzung der Versorgungseinrichtung bestimmt die Höhe und den Umfang der Leistungen. Es werden im Normalfall Renten bedingt durch Alter, Erwerbsminderung und Tod gewährt.

Die Leistungen werden seit 2005 alle mit einem Besteuerungsanteil von mindestens 50 %  der nachgelagerten Besteuerung belegt.

Diesen Artikel zitieren

„Berufsständische Versorgung“. Wirtschaftslexikon.de, 13.04.2018. https://wirtschaftslexikon.de/berufsstaendische-versorgung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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