Unter Bruttoinvestitionen die Summe der Bruttoanlageinvestitionen wie Bauten, Ausrüstungen und sonstige Anlagen sowie Vorratsveränderungen inklusive von Nettozugang an Wertsachen. Dabei gelten die Anlageinvestitionen als brutto sofern die Abschreibungen noch nicht abgezogen wurden.
Bruttoinvestitionen
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„Bruttoinvestitionen“. Wirtschaftslexikon.de, 11.11.2019. https://wirtschaftslexikon.de/bruttoinvestitionen/
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