Unlauterer Wettbewerb
Unlauterer Wettbewerb Der unlautere Wettbewerb beschreibt das Streben von mehreren nach einem nicht für alle erreichbarem Ziel. Das Wirtschaftsrecht versteht unter dem umlauterem Wettbewerb das Bestreben von mehreren Unternehmen mit möglichst vielen Kunden Geschäfte abzuschließen. Kennzeichnend für den unlauteren Wettbewerb weiterlesen…