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Unverbindliche Preisempfehlung

Unverbindliche Preisempfehlung

Mit UPE wird im Deutschen auch die unverbindliche Preisempfehlung bezeichnet, bzw. als UVP unverbindlicher Verkaufspreis.

Dieser Preis wird vom Hersteller, Großhändler oder Importeur als Weiterverkaufspreis an den Kunden für den Handel empfohlen. Als vertikale Preisempfehlung vPE bezeichnet man Preisempfehlungen von Unternehmen auf verschiedenen Absatzkanälen, wenn Hersteller als Verkäufer, Großhändler als Einzelhändler oder Wiederverkäufer tätig sind.

Unique Value Proposition

Unique Value Proposition

Unique Value Proposition (UVP) ist ein einzigartiges Verkaufsversprechen bei der Positionierung einer Leitung. Im Deutschen auch als unverbindliche Preisempfehlung bezeichnet soll sie Konsumenten zum Kauf anregen.

Die Unique Seeling Proposition (USP) soll einen einzigartigen Nutzen des Angebotes von den Konkurrenzangeboten abheben. Gerade bei einer Marktsättigung und objektive Austauschbarkeit von Produkten gewinnt die USP an Bedeutung.

Ungerechtfertigte Bereicherung

Ungerechtfertigte Bereicherung

Eine ungerechtfertigte Bereicherung beschreibt zwischen zwei Personen eine Vermögensverschiebung die unmittelbar erfolgt und für die eine Rechtsgrundlage von Anfang an gefehlt hat oder auch später entfallen ist gemäß §§ 812-822 BGB.

Mit § 812 I 1 BGB sieht das Bürgerliche Recht eine Generalklausel vor für den Ausgleich solcher rechtsgrundlosen Bereicherungen bei der man zwischen einer Leistung und einer Nichtleistung unterscheidet. Also der irrtümlichen Zahlung auf eine in Wahrheit inexistente Schuld bzw. den Eingriff in fremdes Eigentum und Verwendung. Bei einem gutgläubigen Erwerb gegen einen nicht berechtigtem Veräußerer nach § 816 I 1 BGB stellt einen Spezialtatbestand dar.

Der Bereicherte ist nach §§ 812-818 BGB zur Herausgabe der Bereicherung verpflichtet als mögliche Rechtsfolge. Diese erfolgt in Natur oder wenn nicht möglich durch Geldersatz.

Sollte die Bereicherung nachträglich entfallen so erlischt auch der Anspruch auf die Herausgabe von der ungerechtfertigten Bereicherung.

Ein solcher Wegfall liegt auch dann vor, wenn der Bereicherte die ungerechtfertigte Vermögensverschiebung zum erhöhtem Lebensunterhalt verwendet.

Ausgeschlossen ist jedoch ein Ausgleich, wenn ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten (§ 817  S. 2 BGB) auf Seiten von Empfänger und Leistenden vorliegt oder man wissentlich auf eine Nichtschuld zahlt nach § 815 BGB.

User Storys

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User Storys

User Storys beschreiben sehr kurze Anwendungsfälle. So ist eine User Story häufig in einem oder ein paar Sätzen umschrieben. Mit ihnen kann man einen Anwendungsfall (Use Case) auf einer groben Ebene umschreiben.

Das klassische Satzschema in User Stories ist „Als <Akteur> möchte ich <Funktion>, damit <Nutzen>“.

User Storys sollten dabei den CCC-Eigenschaften folgen:

  • Card, sie sollte so kurz gefasst sein, dass sie auf eine physikalische Karte aufgeschrieben werden könnten und auch werden.
  • Conversion, sie sind ein Hilfsmittel für ein persönliches Gespräch und so ein Versprechen für das Gespräch.
  • Confirmation, es klar festgehalten werden wie man überprüft, ob die User Story erfolgreich umgesetzt wurde. Man schreibt hierzu Akzeptanzkriterien auf die Rückseite der Karte.

Problematisch ist wenn man für den Benutzer wichtige Funktionen weglässt durch falsche, unpräzise Formulierungen auf den Cards.

Ebenso kann es zu Problemen führen, wenn man den Akteur zu abstrakt hält. Der Akteur ist derjenige der die Software nutzen wird und die User Storys müssen sich auf ihn beziehen, nicht auf den Product Owner.

Probleme beim Weglassen des Benutzers kann man durch das Ändern des Satzschema für die User Stories auch mit „Damit <Nutzen> möchte ich als <Akteur> <Funktion>“ erreichen.

Als Akteur können auch Persona genutzt werden für den konkreten Anwendungsfall.

Vor allem müssen Nutzen, Akteur und Funktion klar benannt werden.

Use Cases

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Use Cases

Use Cases beschreiben im agilen Projektmanagement Anwendungsfälle aus der Kundensicht. So wird das Produkt entsprechen den Anforderungen des Kunden entwickelt.

Der Kunde kann die Anforderungsbeschreibung in seinen eigenen Worten, in seiner Domänensprache formulieren

So kann der Kunde Priorisierungen leicht durchführen, welche Teile eines Produktes aus Zeit- oder Kostengründen nach hinten geschoben oder gestrichen werden.

Die Produktentwickler können durch Use Cases den Kundennutzen besser verstehen und man verhindert Missverständnisse. Es sollte stets beachtet werden, dass konkrete Anwendungsmöglichkeiten des Produktes beschrieben werden.

Der Anwendungsfall kann kurz oder lang beschrieben werden. Bei einer umfangreichen Beschreibung  können verschiedene Szenarien, auch Fehlszenarien einbezogen werden.

Ein Use Case (Anwendungsfall) bündelt mögliche Szenarien die eintreten können, wenn ein Akteur versucht mit Hilfe des betrachteten Systems ein bestimmtes fachliches Ziel zu erreichen (business goal). Er beschreibt, was inhaltlich beim Versuch der Zielerreichung passieren kann. Man abstrahiert von konkreten technischen Lösungen. Das Ergebnis des Anwendungslfall kann ein Erfolg oder auch ein Fehlschlag bzw. Abbruch sein.

Die Granularität kann stark unterschiedlich sein, sehr grob und abstrakt oder auch auf jede Ebene hin verfeinert, bei dem das Verhalten einer Anwendung detailliert beschrieben wird.

Im UML-Diagramm können Anwendungsfälle mit Akteuren (Strichmännchen) und den verfügbarten Funkionen (beschriftete Ovale) dargestellt werden. Diese werden mit Linien verbunden, Akteure haben Zugriff auf die jeweiligen Anwendungsfälle (verschiedene Szenarien von Anwendungsfällen).

Unique Value Proposition

Unique Value Proposition

Das Unique Value Proposition (USP) bezeichnet bei der Positionierung einer Leistung ein einzigartiges Verkaufsversprechen

Der Unique Value Proposition stellt einen einzigartigen Nutzen hervor, welches das eigene Angebot von den Angeboten der Konkurrenz abhebt. So soll der Konsument zum Kauf angeregt werden.

Insbesondere bei einer vorhandenen Marktsättigung und eine objektive Austauschbarkeit von Produkten erhält der USP eine starke Bedeutung.

Up Selling

Up Selling

Up Selling bezeichnet den Sachverhalt wenn höherwertige Produkte als Angebot zu höheren Preisen als die schon vorhanden im Kundenbestand angeboten werden.

Überseeische Länder und Gebiete

Überseeische Länder und Gebiete

Überseeische Länder und Gebiete oder auch ÜLG-Staaten sind außerhalb des europäischen Kontinentes gelegen europäische Länder sowie Hoheitsgebiete. Sie gehören zum Staatsgebiet eines EU-Mitgliedstaates. Sie unterhalten so besondere Beziehungen zur EU.

So können es ehemalige Kolonien, Treuhandsgebiete oder  Übersee-Departements sein. Nach  Art. 198 AEUV und Anhang II AEUV der EU  sind sie assoziiert (Assoziierungsabkommen) und ihre strukturbedingte soziale sowie wirtschaftliche Entwicklung wird durch eine enge Wirtschaftsbeziehung untereinander und mit der EU gefördert.

Durch ihre abgelegen Lage, geringe Größe, schwierigen klimatischen Bedingungen etc. ergeben sich für sie wirtschaftliche Nachteile. So gehören die ÜLG den EU-Mitgliedsstaaten

  • Frankreich: Neukaledonien und Nebengebiete, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktis-Gebiete, Wallis und Futuna
  • Dänemark: Grönland
  • Niederlande:  Aruba, Niederländische Antillen – Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten
  • Großbritannien: Anguilla, Kaimaninseln, Falklandinseln, Südgeorgien und südliche Sandwich-Inseln, Montserrat; Pitcairn, St. Helena und Nebengebiete, Britisches-Antarktis-Territorium, Britische Territorien im Indischen Ozean, Turks- und Caicos-Inseln (Britische Jungferninseln, Bermuda

ÜLG in denen der AEUV direkt gilt sind:

  • Portugal: Azoren, Madeira
  • Spanien: Kanarische Inseln
  • FrankreichFranzösische überseeische Departements: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy und Saint-Martin

Keine ÜLG nach nach Art. 355 V AEUV gilt für:

  • Dänemark: Färöer
  • Großbritannien: Kanalinseln Alderney, Guernsey, Insel Man

Für die Zollabfertigung gilt für die ÜLG die 6. MwSt-RL jedoch nnicht für die ÜLG, in welchen der EUV und AEUV nach Art. 52 EUV direkt gilt.

Für die anderen ÜLG, welche nach Art. 198 AEUV assoziiert sind, gelten als Drittländer. So ist für sie eine Ausfuhranmeldung abzugeben und Einfuhrzoll bei der Einfuhr in die EU ist zu zahlen.

Unabkömmlichstellung

Unabkömmlichstellung

Mit der Unabkömmlichstellung ist eine Stellung eines einberufenen Abeitnehmers der zum Wehrdienst einberufen wurde und dennoch über eine begrenzte Zeit oder ausnahmsweise weiter zu beschäftigen.

Sie galt bis zu 2011 als die Wehrpflicht ausgesetzt wurde.

Umsatzrechnung

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Umsatzrechnung

Für die Ermittlung eines Periodenerfolges zieht man neben der Produktionsrechnung auch die Umsatzrechnung heran.

In der Umsatzrechnung stellt man den um die Bestandsänderungen korrigierten Aufwand dem Umsatzerlös als Ertragsgröße gegenüber.

Für die Produktionsrechnung stellt man den um die Bestandsänderungen korrigierten Umsatzerlös dem Gesamtaufwand der Periode als Ertragsgröße gegenüber.

So werden in der Umsatzrechnung der Aufwand und Ertrag wie folgt definiert:

Der Aufwand ist der Umsatzaufwand in einer Periode

und der Ertrag sind die Umsatzerlöse in einer Periode.

Der Umsatzaufwand ist der um Bestandsmehrungen und Bestandsminderungen gekürzte bzw. erhöhte Produktionsaufwand.

Umlaufmaterial

Umlaufmaterial

Unter Umlaufmaterial versteht man Material innerhalb der Produktion.

Es wird als Work in Process bezeichnet, sofern es buchungsmäßig nicht im Produktionslager geführt wird.

Man kann das Umlaufmaterial wertmäßig über die Analyse von in Fertigungsaufträgen gespeicherten mitlaufenden Kalkulationswerten ermitteln.

Umlaufvermögen

Umlaufvermögen

Umlaufvermögen auf Englisch „current assets“ beschreibt die kurzfristigen und mittelfristigen Vermögensgegenstände eines Unternehmens.

So versteht man hierunter:

  1. Bankguthaben
  2. Kassenbestand, Wertpapiere, Schecks, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Postgiroguthaben
  3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  4. sowie Vorräte

Das Umlaufvermögen weist eine kurzfristige Bindungsdauer auf und grenzt sich hiermit vom Anlagevermögen ab. Ebenso gehören keine Posten der Rechnungsabgrenzung (Rechnungsabgrenzungsposten) hierzu.

Man kennzeichnet das Umlaufvermögen mit dem Großbuchstaben B nach der gesetzlichen Bilanzierungsgliederung des § 266 HGB.

Ubiquität

Ubiquität

Mit einer Ubiquität bezeichnet man die räumlich unbegrenzte Verfügbarkeit von Gütern sowie Produktionsfaktoren. So sind ubiquitäre Faktoren nicht an einen Standort gebunden und überall verfügbar.

Bei der Markenpolitik bezeichnet die Ubiquität das Ziel von möglichst umfassender Distributionsdichte. So soll das Produkt quasi überall verfügbar sein.

So kann die Stamm-Marke von den Verbrauchern überall nachgekauft werden. Dazu muss sich ein Produkt jedoch zu einem Markenartikel entwickeln. Vor allem für ein Konsumartikel der unteren Preisklasse ist eine flächendeckender Vertrieb wichtig für den Absatzerfolg.

Eine Limonade wie Cola kann so ubiquär erhältlich sein, wohingegen hochpreisige exklusive Produkte selten überall verfügbar sind. Auch gibt es regionale Spezialitäten wie Biere, Spirituosen etc.

Auch das Internet weist eine Ubiquität auf, da es überall Informationen und Produkte verfügbar macht.

Bei einer 100% igen Distributionquote spricht man von einer Überallerhältlichkeit, einer Ubiquität. Das Gegenteil ist ein exklusiver Selektivvertrieb.

Umbuchung

Umbuchung

Die Umbuchung ist ein Teil der Betriebsübersicht. Man nimmt vorbereitende Abschlussbuchungen vor wie z.B. Abschreibungen auf Anlagevermögen und Umlaufvermögen sowie Bestandsveränderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen.

Aber auch zeitliche Abgrenzungen, Bildung von Rückstellungen, Angleichung von Bestandsdifferenzen gegenüber einer Inventur, Abschluss von Unterkonten des entsprechenden Hauptkontos und Bewertungskorrekturen.

Umfinanzierung/Umschuldung

Umfinanzierung/Umschuldung
Umfinanzierung wird im Bankwesen bei der Finanzierung von Unternehmen oder im privaten Umfeld als Begriff verwendet.

In der Finanzwirtschaft bzw. Betriebswirtschaftlehre wird hingegen von einer Umschuldung, Sanierung oder Konsolidierung gesprochen, wenn ein Kredit durch einen anderen mit günstigerem Zinssatz ersetzt wird.