Verein
Verein Im BGB ist ein Verein definiert durch eine auf gewisse Dauer berechnete Personenvereinigung mit körperschaftlicher Verfassung, die als ein einheitliches Ganzes gedacht wird unter einem Gesamtnamen geführt, der unabhängig von wechselnden Mitglieder ist. Von den Mitgliedern die den Verein Weiterlesen …