Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Verlustausgleich

29. September 201929.09.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareV

Der Verlustausgleich ist eine buchungsmäßige Abdeckung von bei einer Bank eingetretenen Verlusten durch eine Verrechnung mit vorhandenen Rücklagen, Nominalkapital oder auch eventuellen neuen Kapitaleinlagen. Es kommt zur Verrechnung von Konzerngewinnen mit den Verlusten im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses wie es bei Banken häufig gegeben ist.

Im Englischen spricht man auch von „loss set – off“ Sie ergibt sich nach der Ermittlung der Einkünfte der 7 Einkuftsarten durch ihre Addition in der Summe der Einkünfte. Einkünfte sind dabei nicht nur positive, sondern auch negative Einkünfte. Man kann im Veranlagungszeitraum negative Einkünfte die nicht einem Verlustausgleichsverbot unterliegen mit den positiven Einkunftsarten des gleichen Veranlagungszeitraums ausglichen werden.

Es wird unterschieden zwischen einem horizontalen Verlustausgleich und einem vertikalen Verlustausgleich. Interner, horizontaler Verlustausgleich innerhalb einer Einkuftsart ist die kleinste Besteuerungsgrundlage zur Saldierung von positiven und negativen Teileinkünften bei Berücksichtigung von Festbeträgen. Der externe, vertrikale Verlustausgleich nach der Vornahme eines internen Verlustausgleiches kann zur Bildung der Summe der Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten ein Verlust bei einer oder mehrerer Einkunftsarten mit positiven Ergebnissen anderer Einkuftsarten desselben Veranlagungszeitrauems ausgeglichen werden.

Diesen Artikel zitieren

„Verlustausgleich“. Wirtschaftslexikon.de, 29.09.2019. https://wirtschaftslexikon.de/verlustausgleich/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Bestätigungsvermerk
Verbraucherpreisindex (VPI) Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst, wie sich die Preise von Waren und Dienstleistungen verändern, die private Haushalte... Visual Merchandising Unter Visual Merchandising versteht man die gezielte visuelle Gestaltung von Verkaufsflächen und Warenpräsentationen mit dem Ziel,... Unterschied zwischen BWL und VWL einfach erklärt Die Betriebswirtschaftslehre untersucht wirtschaftliche Entscheidungen einzelner Unternehmen. Die Volkswirtschaftslehre betrachtet wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen Haushalten, Unternehmen, Staat...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragCash flow
Nächster Beitrag →Bestätigungsvermerk

Neueste Beiträge

  • Unternehmensgesellschaft
  • Allphasennettoumsatzsteuer
  • Homeschooling
  • Wertschöpfungskette
  • komparativer Kostenvorteil
  1. sirtir zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Hallo ElkeF, der wichtigste Unterschied liegt darin, wie stark der Staat in die Wirtschaft eingreift. Beim Merkantilismus (vor allem im…

  2. ElkeF zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Was ist der Unterschied von Merkantilismus und Freier Marktwirtschaft?

  3. alexanders zu Semantik und Syntax28. September 2026

    hallo

  4. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  5. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen