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Verlustausgleich

29. September 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareV

Der Verlustausgleich ist eine buchungsmäßige Abdeckung von bei einer Bank eingetretenen Verlusten durch eine Verrechnung mit vorhandenen Rücklagen, Nominalkapital oder auch eventuellen neuen Kapitaleinlagen. Es kommt zur Verrechnung von Konzerngewinnen mit den Verlusten im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses wie es bei Banken häufig gegeben ist.

Im Englischen spricht man auch von „loss set – off“ Sie ergibt sich nach der Ermittlung der Einkünfte der 7 Einkuftsarten durch ihre Addition in der Summe der Einkünfte. Einkünfte sind dabei nicht nur positive, sondern auch negative Einkünfte. Man kann im Veranlagungszeitraum negative Einkünfte die nicht einem Verlustausgleichsverbot unterliegen mit den positiven Einkunftsarten des gleichen Veranlagungszeitraums ausglichen werden.

Es wird unterschieden zwischen einem horizontalen Verlustausgleich und einem vertikalen Verlustausgleich. Interner, horizontaler Verlustausgleich innerhalb einer Einkuftsart ist die kleinste Besteuerungsgrundlage zur Saldierung von positiven und negativen Teileinkünften bei Berücksichtigung von Festbeträgen. Der externe, vertrikale Verlustausgleich nach der Vornahme eines internen Verlustausgleiches kann zur Bildung der Summe der Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten ein Verlust bei einer oder mehrerer Einkunftsarten mit positiven Ergebnissen anderer Einkuftsarten desselben Veranlagungszeitrauems ausgeglichen werden.

Diesen Artikel zitieren

„Verlustausgleich“. Wirtschaftslexikon.de, 29.09.2019. https://wirtschaftslexikon.de/verlustausgleich/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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