Vergleich
Vergleich Der Vergleich bezeichnet eine Vereinbarung die zwischen Schuldner und Gläubigern bei der Insolvenz des Schuldner zur Abwendung des Konkurses ( geregelt nach der Vergleichsordnung) des Schuldners abgeschlossen wird. Aber auch die Beilegung eines Rechtsstreites durch ein gegenseitiges Nachgeben wird Weiterlesen …