Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Vorstand

20. Dezember 20181 Minute Lesezeit0 KommentareV

In einer Aktiengesellschaft gehört der Vorstand neben der Hauptversammlung und dem Aufsichtsrat zu einem der 3 Pflichtorgane.

Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft in eigener Verantwortung, vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich und führt ihre Geschäfte.

Bei seiner Tätigkeit übt der Vorstand die Sorgfaltspflicht eines gewissenhaften, verschwiegenen und ordentlichen Geschäftsleiters aus.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH wird von einem Geschäftsführer geleitet. Der Vorstand bezeichnet den Leiter einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft.

In seiner Tätigkeit wird der Vorstand von den Aktionären und der Hauptversammlung kontrolliert.

Außerdem muss der Vorstand dem Aufsichtsrat Bericht erstatten und dem Aktionär Auskunft erteilen.

Bei Pflichtverletzungen haftet der Vorstand für diese.

Diesen Artikel zitieren

„Vorstand“. Wirtschaftslexikon.de, 20.12.2018. https://wirtschaftslexikon.de/was-genau-ist-ein-vorstand/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Terms of trade
Visual Merchandising Unter Visual Merchandising versteht man die gezielte visuelle Gestaltung von Verkaufsflächen und Warenpräsentationen mit dem Ziel,... Unterschied zwischen BWL und VWL einfach erklärt Die Betriebswirtschaftslehre untersucht wirtschaftliche Entscheidungen einzelner Unternehmen. Die Volkswirtschaftslehre betrachtet wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen Haushalten, Unternehmen, Staat... Volkseinkommen Volkseinkommen – Definition und Bedeutung Das Volkseinkommen ist eine wichtige volkswirtschaftliche Kennzahl. Es gibt vereinfacht an,...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragProduct Placement
Nächster Beitrag →Terms of trade

Neueste Beiträge

  • Aufstocker – Definition und Bedeutung
  • Wohlfahrtseinbuße – Definition und Bedeutung
  • Wer darf Skonto berücksichtigen?
  • Stiftung
  • Proforma-Rechnung
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen