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Devisentermingeschäft

20. Februar 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareD

Das Devisentermingeschäft dient der Absicherung von Wechselkurs-Risiken im Außenhandel.

So wird bei Devisentermingeschäften zwischen Bank und Kunde ein €-Kurs vereinbart der zu einem bestimmte Devisenbetrag zu einem späteren Termin von der Bank zu übernehmen oder auszuzahlen ist.

Dabei ist der beim Abschluss von der Bank genannte Kurs endgültig und kann später nicht mehr zu Lasten des Kunden gehen durch Veränderungen. Der Kunde erhält so eine sichere Kalkulationsbasis.

Allerdings möchten Banken, genauso wenig wie ihre Aussenhandelskunden die Kurssrisken im größeren Umfang tragen.

Es wird daher eine weitgehende Übereinstimmung herbeigeführt zwischen den von ihnen übernommen Verpflichtungen zur Abnahme und Überlassung von Devisen betragsmäßig sowie nach der Frist. Für die Bank ensteht ein Risiko in dem Umfang in dem dieser Ausgleich zwischen den Abnahme- und Lieferverpflichtungen nicht gelingt, so mit hat das Devisentermingeschäft eine sogenannte offene Position.

Entsprechend dem Grundsatz I a des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sind diese offenen Positionen betragsmäßig und nach der Zeitdifferenz auf einen bestimmten Prozentsatz des haftenden Eigenkapitals der Bank eingegrenzt.

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