Ein Diskontkredit beschreibt einen von einer Bank gewährten Kredit aufgrund eines Ankaufes von Wechseln in der Höhe des um den Diskont verminderten Wechselbetrages. Ökonomisch betrachtet liegt keine Kreditgewährung vor, da der Diskontkredit vom Wechselschuldner zurückgezahlt wird, es handelt sich nur um einen Forderungsverkauf an die Bank in Form eines Wechselkredits.
Diskontkredit
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„Diskontkredit“. Wirtschaftslexikon.de, 20.02.2020. https://wirtschaftslexikon.de/diskontkredit/
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