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EFTA

12. Februar 20262 Minuten Lesezeit0 KommentareE

EFTA steht für „European Free Trade Association“ (Europäische Freihandelsassoziation). Es handelt sich um eine zwischenstaatliche Organisation zur Förderung des Freihandels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedstaaten.

Die EFTA wurde 1960 als Alternative zur damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet.


Mitgliedstaaten

Heute gehören der EFTA vier Länder an:

Staat Besonderheit
Norwegen Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums
Island Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums
Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums
Schweiz Zahlreiche bilaterale Abkommen mit der EU

Ziele der EFTA

Die Organisation verfolgt folgende Kernziele:

  • Förderung des freien Warenverkehrs zwischen den Mitgliedern

  • Abschluss von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten

  • Unterstützung internationaler Handelsliberalisierung

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Im Unterschied zur Europäischen Union ist die EFTA keine Zollunion und besitzt keine supranationale Gesetzgebungskompetenz.


Verhältnis zur Europäischen Union

Drei EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) sind über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eng mit dem EU-Binnenmarkt verbunden. Sie übernehmen große Teile des EU-Binnenmarktrechts, ohne jedoch EU-Mitglied zu sein.

Die Schweiz hat stattdessen ein Netz bilateraler Abkommen mit der EU abgeschlossen.


Wirtschaftliche Bedeutung

Die EFTA-Staaten zählen zu den wirtschaftlich starken Volkswirtschaften Europas. Besonders die Schweiz und Norwegen verfügen über eine hohe Kaufkraft und starke Exportbranchen.

Darüber hinaus schließt die EFTA eigenständige Freihandelsabkommen mit zahlreichen Staaten weltweit ab und agiert damit als aktiver Akteur im globalen Handelssystem.


Abgrenzung zur EU

Merkmal EFTA EU
Zollunion Nein Ja
Gemeinsame Gesetzgebung Nein Ja
Binnenmarktteilnahme Teilweise Vollständig
Politische Integration Gering Hoch

Zusammenfassung

Die EFTA ist eine europäische Freihandelsorganisation mit vier Mitgliedstaaten. Sie dient der Handelsliberalisierung und dem Abschluss internationaler Freihandelsabkommen. Während einige Mitglieder eng mit dem EU-Binnenmarkt verbunden sind, bleibt die Organisation politisch weniger integriert als die Europäische Union.

Diesen Artikel zitieren

„EFTA“. Wirtschaftslexikon.de, 12.02.2026. https://wirtschaftslexikon.de/efta-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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