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Embargo

11. April 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareE

Ein Embargo wird staatlich angeordnet und ist eine Zwangsmaßnahme mit der man den Güterhandel mit einem bestimmten Staat unterbindet. Häufig wird es genutzt, wenn eine Land Verletzungen gegen Völkerrechte begeht, um es wirtschaftlich von anderen abzutrennen bzw. zu benachteiligen.

Dabei gilt es zwischen einem Embargo und einem Boykott genau zu unterscheiden. So ist ein Boykott ein Prozess der eher passiv, ein freiwilliger Verzicht ist und privatwirtschaftlicher Natur. Das Embargo hingegen ist aktiv organisiert durch Verbote und deren Durchsetzung von staatlicher Seite.

Embargo im Unterschied zu Sanktion, Retorsion und Blockade

Das Embargo ähnelt einer Sanktion die eine Reaktion eines Staates auf ein völkerrechtswidriges Verhalten ist. So kann eine Sanktion von einem Staat gegenüber einem anderen verhängt werden.

Die Retorsion hingegen ist eine Vergeltung die häufig zusammen mit handelspolitischen Sanktionen verwendet wird. So kann ein Embargo auch eine Retorsion sein. Sie kann auch in Form eines Retorsionszolls verhängt werden.

Eine Blockade hingegen ist eine rein militärische Maßnahme. Mit dieser kann auch ein ziviles Embargo durchgesetzt werden.

Die EU kann im Rahmen der GASP (Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) eigenständige Embargos verhängen. Dabei wird die Überwachung durch die Zollabfertigung bei der Einfuhr und Ausfuhr an der Zollstelle durchgeführt.

Es sind für die enstehenden Nachteile von Exporteuren etc. durch ein Lieferverbot, Zahlungsverbot etc. im Außenwirtschaftsgesetz AWG und der Außenwirtschaftsverordnung AWV keine Entschädigungen vorsehen.

Bei der der Euler Hermes Kreditversicherung-AG kann man sich gegenüber politische Risiken weitestgehend absichern.

Diesen Artikel zitieren

„Embargo“. Wirtschaftslexikon.de, 11.04.2018. https://wirtschaftslexikon.de/embargo/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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