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Erlös

18. Oktober 20202 Minuten Lesezeit0 KommentareE

Erlös beschreibt im Rechnungswesen auf besonderen Ertragskonten ausgewiesene Gegenwerte aus Verpachtung, Verkauf, Vermietung von Proudkten sowie Dienstleistungen vermindert umd Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen (Umsatzerlös). Dabei umfassen die Erlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die Umsatzerlöse und auch einen Teil der sonstigen betrieblichen Erträge. Bei einem Liquidiationsverkauf kann der Erlös einen steuerpflichtigen Liquidationsgewinn enthalten.

Der Gegenbegriff zu Erlös sind die Kosten, so setzt sich die Begriffsfassung zunehmend durch mit der Folge, dass der Begriff der Leistung als früher dominierender Gegenbegriff (Kosten- und Leistungsrechnung) nun mehr als Mengengerüst der Erlöse gekennzeichnet ist.

Bei den Erlösarten ist der Erlös ein Teil des Gesamterlöses für bestimmte Entgeldkomponenten (Teilpreise) die anfallen wie zum Beispiel die Grundgebühr und leistungsabhängige Gebühr für Fernsprechleistungen.

Der Umsatz ist das mathematische Produkt aus Preis p und Menge x in der Formel U = p * x. Mit dieser Definition erhält man die Erlös- und Umsatzfunktion. Im Mengenanpasser-Fall bei einem gegebenen Marktpreis (und konstantem Grenzumsatz) P zur linearen Umsatzfunktion U = P * x.

Bei linearer Preisabsatzfunktion x(p) = a -bp und demnach p(x) = a/b – x/b (inverse Preisabsatzfunktion) zur Umsatzparabel U = p(x)/x=(a/b – x/b)*x = ax/b – x^2/b mit der linearen Grenzumsatzfunktion dU/dx=a/b-2x/b

Diesen Artikel zitieren

„Erlös“. Wirtschaftslexikon.de, 18.10.2020. https://wirtschaftslexikon.de/erloes/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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