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GbR

16. Oktober 20241 Minute Lesezeit0 KommentareG

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine einfache Form der Personengesellschaft, die mindestens zwei Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels gründen. Sie ist flexibel und unkompliziert, hat aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GbR. Eine schriftliche Vereinbarung über die Gesellschaftsanteile und Aufgaben ist empfehlenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Die GbR wird oft für kleinere Unternehmen oder Kooperationen gewählt, die keine umfassende rechtliche Struktur erfordern.

Diesen Artikel zitieren

„GbR“. Wirtschaftslexikon.de, 16.10.2024. https://wirtschaftslexikon.de/gbr/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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