Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Genußschein

9. Februar 201909.02.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareG

Der Genußschein ist eine Urkunde welche die Vermögensrechte an einer Gesellschaft verbrieft, jedoch nicht mit Stimmrechten verbunden ist, also in der Regel Ansprüche auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös.

Somit handelt es sich bei dem Genußschein um ein aktienähnliches Wertpapier, das einen Recht, das Genußrecht am Reingewinn oder Liquidationserlös, Liquidation einer AG verbrieft.

Dabei werden Genußscheine bei Sachgründungen mit schwierigen Bewertungsfragen, Umfinanzierungen, Sanierungen, als Vergütung für Lizenzbenutzung, Patentnutzung emittiert, Emission.

Anders als bei einer Aktie verbrieft das Genußrecht keine Mitgliedschaft.

Das Aktienrecht AktG sieht für die Emission von Genußscheinen vor, dass mit einer 3/4 Mehrheit des vertretenden Aktienkapitals auf der Hauptversammlung über sie beschlossen werden soll bei einer Aktiengesellschaft.

Diesen Artikel zitieren

„Genußschein“. Wirtschaftslexikon.de, 09.02.2019. https://wirtschaftslexikon.de/genussschein/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Simulation
Grundpfand Ein Grundpfand dient dazu, eine Forderung durch ein Grundstück abzusichern. Zahlt der Schuldner nicht wie vereinbart,... Gewinn- und Verlustrechnung Für eine vollständige Beurteilung der wirtschaftlichen Situation sollten neben dem Umsatz und dem Jahresüberschuss auch die... Geldmarktgeschäfte Geldmarktgeschäfte sind Finanzgeschäfte, die auf dem Geldmarkt stattfinden. Der Geldmarkt dient insbesondere der kurzfristigen Aufnahme, Anlage...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragGesamtkostenverfahren
Nächster Beitrag →Simulation

Neueste Beiträge

  • Homeschooling
  • Wertschöpfungskette
  • komparativer Kostenvorteil
  • Grundpfand
  • Reallast – Definition, Beispiele und Bedeutung im Grundbuch
  1. sirtir zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Hallo ElkeF, der wichtigste Unterschied liegt darin, wie stark der Staat in die Wirtschaft eingreift. Beim Merkantilismus (vor allem im…

  2. ElkeF zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Was ist der Unterschied von Merkantilismus und Freier Marktwirtschaft?

  3. alexanders zu Semantik und Syntax28. September 2026

    hallo

  4. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  5. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen