Für die geometrisch-degressive Abschreibung ist typisch, dass sie die ersten Jahre der Nutzung stärker belastet als die darauf folgenden. Man schreibt jährlich immer den gleichen Prozentsatz vom entsprechenden Buchungswert ab. Jedes Jahr fallen jedoch die Abschreibungsbeträge bei einem gleich bleibenden Abschreibungssatz, dadurch wird der Restbuchungswert immer kleiner. So erreicht die geometrisch-degressive Abschreibung theoretisch nie den Restwert Null. In Deutschland ist es daher sinnvoll und steuerlich erlaubt von der geometrisch-degressive Abschreibung auf eine lineare Abschreibung zu wechseln.
Geometrisch-degressive Abschreibung
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„Geometrisch-degressive Abschreibung“. Wirtschaftslexikon.de, 18.09.2019. https://wirtschaftslexikon.de/geometrisch-degressive-abschreibung/
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