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Gewinn

16. Juli 201816.07.20182 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareG

Gewinn beschreibt im Handelsrecht den Unternehmensgewinn, den Jahresüberschuss als Differenz zwischen den Aufwendungen und Erträgen eines Geschäftsjahres.

Der Gewinn wird mit einer Gewinnermittlung, Erfolgsrechnung ermittelt. Bei Kapitalgesellschaften nutzt man die Gewinnverwendung, Gewinnausschüttung. Bei Personengesellschaften kommt die Gewinn- und Verlustbeteiligung zum Einsatz.

In der Kostenrechnung ermittelt sich der Betriebsgewinn aus der Differenz zwischen den Kosten und den Erlösen einer Periode als Betriebsergebnis bzw. Deckungsbeitrag.

Das neutrale Ergebnis, der neutrale Gewinn ist Unternehmensgewinn – Betriebsgewinn.

Im Steuerrecht kann die Ermittlung des Gewinnes auf verschiedene Arten erfolgen bei der Einkünfteermittlung. Dabei unterliegt der steuerliche Gewinn der Einkommens- oder Körperschaftssteuer und bildet den Ausgangswert für die Errechnung des Gewerbeertrages nach § GewStG.

In der Preis- und Markttheorie berechnet sich die Differenz zwischen dem Erlös U(x) und Kosten K(x) der Gewinn zu G(x) = U(x) – K(x).

Bildet man die erste Ableitung so spricht man vom Grenzgewinn nach der Formel G‘ (x)=U‘ (x) – K‘ (x).

Daher ist der Grenzgewinn eine Gewinnveränderung der sich ergibt wenn man eine Einheit zusätzlich produziert und verkauft. Nach der notwendigen Bedingung muss für die Bestimmung des Maximums der Grenzgewinn gleich Null werden.

G'(x) = 0 <=> U'(x) = K'(x)

Für die hinreichende Bedingung ist die zweite Ableitung <0.  G“ (x) < 0.

Und somit U“(x) < K“(x).

Diesen Artikel zitieren

„Gewinn“. Wirtschaftslexikon.de, 16.07.2018. https://wirtschaftslexikon.de/gewinn/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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