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Girokonto

14. April 20161 Minute Lesezeit0 KommentareG

Girokonto
Das Girokonto ermöglicht Ein- und Auszahlungen und den baren und unbaren Zahlungsverkehr.

Die Gebühren für die Führung eines Girokontos sind je nach Bank und Alter sehr unterschiedlich. Auch kostenlose/gebührenfreie Girokontos sind möglich.

Zur Geldabbuchung an Geldautomaten und Ausdruck von Kontoauszügen erhält der Bankkunde eine EC-Karte die Transaktionen auf das Girokonto ermöglicht. Girokonto können von natürlichen Personen (jeder Mensch) und juristischen Personen (Firmen, Gemeinden) geführt werden.

Auch Vollmachten und gemeinsame Nutzung eines Girokontos sind möglich.

Einem Girokonto kann auch ein Überziehungslimit mit entsprechender Verzinsung eingerichtet werden.

Diesen Artikel zitieren

„Girokonto“. Wirtschaftslexikon.de, 14.04.2016. https://wirtschaftslexikon.de/girokonto/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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