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Haftpflicht

24. Dezember 201724.12.20171 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareH

Unter Haftpflicht versteht man die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aufgrund einer unerlaubter Handlung oder Vertragsverletzung.

Darüber hinaus beschreibt die Haftpflicht die gesetzlich vorgeschriebene Schadensersatzverpflichtung. Man geht grundsätzlich von Verschulden aus, bis auf gesetzlich gesondert geregelte Fälle wie die Kraftfahrzeughaltung, etc. bei der einer verschuldensunabhängige Gefährderhaftung vorliegt.

Dieser rechtliche Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung wird teilweise durch das BGB (wie z.B. Tierhalterhaftung) oder auch durch besondere Haftpflicht-Gesetze geregelt, wie das Haftpflichtgesetz, Luftverkehrsgesetz, Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung).

Die Haftpflicht kann sich auf eine rechtswidrige schuldhafte Handlung gründen bzw. auf eine rechtswidrige, schuldlose Schädigung durch einen gefährlichen Gegenstand oder eine gefährliche Anlage.

 

Diesen Artikel zitieren

„Haftpflicht“. Wirtschaftslexikon.de, 24.12.2017. https://wirtschaftslexikon.de/haftpflicht/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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