Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts welche die Interessen aller gewerblicher Unternehmen eines jeweiligen Kammerbezirks, mit der Ausnahme des Handwerkes, vertritt. Es gibt bei der IHK eine Pflicht zur Mitgliedschaft. Es werden deutschlandweit 81 Industrie- und Handelskammern im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen gefasst. Sie können Einrichtungen, Anlagen welche der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dienen unterhalten, fördern, begründen und gewerbliche sowie kaufmännische Berufsausbildung treffen.
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