Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Schlechtleistung

26. November 201926.11.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareS

Schlechtleistung, unter der Schlechterfüllung versteht man den Fall von Leistungsstörungen und Pflichtverletzung bei der der Schuldner die fällige Leistung nicht wie geschuldet erbringt wie bei unzureichender Verpackung die zur Beschädigung der verkauften Ware führt oder Mängel im Kauf-/Werkvertrag. Es wird nach §280 I 1 BGB (einfacher) Schadenersatz bei verschuldeter Schlechtleistung erwartet.

Als Rechtsfolgen ergeben sich (einfacher) Schadenersatz sowie Schadenersatz statt der Leistung bei verschuldeter erheblicher Schlechtleistung nach § 281 I BGB, wenn man die Leistung ablehnen darf (Ablehnung) sowie anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung kann auch eine Aufwandsentschädigung verlangt werden nach § 284 BGB.

Besonderheiten im Arbeitsrecht sehen vor, dass im Arbeitsrecht zugunsten der Arbeitnehmer ein abweichender Haftungsmaßstab gilt, so haftet man grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Reduzierung des Arbeitsengelts ist bei einer Schlechtleistung ist hingegen nicht möglich. Der Grund liegt darin begründet, dass der Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag ist und daher der Arbeitnehmer nur die Arbeitsleistung schuldet und nicht den Arbeitserfolg. Dabei kennt das Dienstvertragsrecht keine Minderung der Gegenleistung.

Es ist auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Schlechtleistung wegen einer Schlechtleistung nur bei besonderen Umständen zulässig.

Diesen Artikel zitieren

„Schlechtleistung“. Wirtschaftslexikon.de, 26.11.2019. https://wirtschaftslexikon.de/schlechtleistung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Industrie- und Handelskammer (IHK)
Schleifpapier verbuchen Schleifpapier wird bei betrieblicher Verwendung grundsätzlich als Verbrauchsmaterial eingeordnet. Das passende Buchhaltungskonto hängt davon ab, wofür... Steuern Steuern gehören zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Sie werden von Privatpersonen und Unternehmen erhoben und... Selbstkosten Die Selbstkosten gehören zu den wichtigsten Kennzahlen der betrieblichen Kostenrechnung. Sie zeigen, welche Kosten einem Unternehmen...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragTransaktionskostentheorie
Nächster Beitrag →Industrie- und Handelskammer (IHK)

Neueste Beiträge

  • Schleifpapier verbuchen
  • Neoklassik
  • Globalisation
  • Candidate Journey
  • Corporate Communication
  1. sirtir zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Hallo ElkeF, der wichtigste Unterschied liegt darin, wie stark der Staat in die Wirtschaft eingreift. Beim Merkantilismus (vor allem im…

  2. ElkeF zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Was ist der Unterschied von Merkantilismus und Freier Marktwirtschaft?

  3. alexanders zu Semantik und Syntax28. September 2026

    hallo

  4. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  5. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen