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Kalkulatorischer Unternehmerlohn

22. Oktober 201822.10.20181 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareK

Unter dem kalkulatorischen Unternehmerlohn versteht man das Entgelt welches aus dem Jahresgewinn entnommen wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, welche für ihre Mitarbeit im Unternehmen kein Gehalt/Aufwand bezahlt wird.

Bei einer offenen Handelsgesellschaft wird so beispielsweise im Gesellschaftervertrag die Gewinnverteilung festgelegt.

Aus der Kostenrechnungssicht erachtet man man die Tätigkeit des Unternehmers als betriebsnotwenidg. Daher müssen die Kosten für die Arbeitsleistung angesetzt werden.

Für die genau Ermittlung des kalkulatorischen Unternehmerlohnes als Zusatzkosten, setzt man vergleichbare Tätigkeiten an, für welches sonst regulär Gehälter gezahlt werden.

Handelt es sich um Kapitalgesellschaften so wird den Mitglieder der Unternehmensführung ein reguläres Gehalt gezahlt.
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Diesen Artikel zitieren

„Kalkulatorischer Unternehmerlohn“. Wirtschaftslexikon.de, 22.10.2018. https://wirtschaftslexikon.de/kalkulatorischer-unternehmerlohn/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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