Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Ratgeber

Koalition

10. März 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareK

Koalition

Der Begriff Koalition beschreibt im Sinne der Organisation einen zeitlich begrenzten Zusammenschluss von 2 oder mehr Personen oder Gruppen. Diese vertreten ihre gemeinsamen Interessen, welche in einem Verhandlungsprozess (Koalitionsgespräch) zum Ausgleich gebracht wurden.

Im Arbeitsrecht sind Koalitionen Vereinigungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die ihre Interessen wahren bei der Gestaltung von wirtschaftlichen und Arbeitsbedingungen. Man unterscheidet interne wie die von Arbeitnehmern, Unternehmensleitung, Management und externen wie Marktpartner, Repräsentanten des öffentlichen Interesses etc. Dabei wird nicht auf einen Zusammenschluss von Berufsgruppen geachtet. In Deutschland werden Berufsverbände nach Industriezweigen gruppiert wie Industriegewerkschaften (IG), Industrieverbandsprinzip. Die Koalitionen haben einen verfassungsrechtlichen Schutz (Art. 9 III GG), die Koalitionsfreiheit und sind tariffähig (§ 2 I TVG). Sie dürfen einen rechtmäßigen Arbeitskampf führen.

Gewerkschaften haben ein Streikmonopol. Sie gehen geschichtlich aus dem 19. Jahrhundert vor um sich der Übermacht der Arbeitgeber entgegen zu stellen, welche ihrerseits eigene Verbände gründeten. Koalitionen werden nicht als Ad-hoc-Koalition zum Zweck des Streiks gegründet, sondern dauerhaft. Es werden Grundlagen des Tarifrechts vertreten wie der Tarifvertrag, Tarifautonomie.

Bestehende Koalitionen sind Gewerkschaften und Berufsverbände.

In der Spieltheorie bezeichnet man hiermit die kooperative Spieltheorie.

 

Eine gegnerfreie Vereinigung, also ein Verband, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist keine Koalition.

Kennzeichnend für die Koalition ist die Unabhängigkeit gegenüber der Gegenseite, dieses wird durch eine überbetriebliche Organisation gewährleistet. Ausnahmen bilden hier aufgrund ihrer Größe Gewerkschaften der Post und Eisenbahn.

Häufig sind Gewerkschaften als nicht rechtsfähige Vereine organisiert.

Community

0 Kommentare

Praxisbeispiele, Rückfragen und Ergänzungen können anderen Lesern helfen, Begriffe und Zusammenhänge schneller einzuordnen.

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Sachliche, hilfreiche und gut lesbare Kommentare verbessern die Einordnung und machen den Beitrag für andere nützlicher.

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Unique Value Proposition
KI-Slop KI-Slop: Wenn künstliche Intelligenz Masse statt Mehrwert produziert Das größte Problem von KI-generierten Inhalten ist nicht,... Kapitalmarkt Kapitalmarkt – Definition, Aufgaben, Teilnehmer und Beispiele Der Kapitalmarkt ist ein wichtiger Teil des Finanzmarktes. Auf... Käufer Käufer – Definition, Arten und Kaufverhalten Was ist ein Käufer? Ein Käufer ist eine natürliche oder...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragNebenbuchung
Nächster Beitrag →Unique Value Proposition

Neueste Beiträge

  • Zukunftsfähigkeit
  • KI-Slop
  • Unfertige und fertige Erzeugnisse in der Rechnungslegung
  • Durchsetzungskraft wird oft mit Dominanz verwechselt
  • Margins and the Economy
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen