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Kontokorrentkredit

1. Mai 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareK

Unter einem Kontokorrentkredit versteht man eine klassische Kreditform die von fast allen Unternehmen in Anspruch genommen wird, sie leitet sich vom Italienischen „conto corrente“ ab also einem Konto in laufender Rechnung.

Man gewährt bei einem Kontokorrentkredit dem Kreditnehmer einen Buchkredit bis zu einer festgelegten Kreditlinie.

Der Dispositionskredit ist eine Sonderform des Kontokorrentkredites. Für den Kontokorrentkredit gilt eine kurze Laufzeit von bis zu einem Jahr, allerdings ist eine ständige Prolongation möglich, wenn es keinen Grund für die Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt. So stehen viele Kontokorrentkredite auch langfristig zur Verfügung. Es fallen hohe Kosten an gegenüber anderen Kreditformen, aber man nutzt ihn häufig für die kurzfristige Überbrückung bei Liquiditätsengpässen und hat eine hohe Flexibilität.

Dem Kreditnehmer wird das Recht eingeräumt sein Kontokorrentkonto bis zu einer festgelegten Kreditlinie ohne weitere Formalitäten in Anspruch zu nehmen und auch darüber hinaus mit einem Überziehungskredit.

Unternehmen nutzen Konkokorrentkredite vor allem über ein Kontokorrentkonto, Girokonto für die Abwicklung. Man kann den Kredit durch Abhebungen und Überweisungen bis zur Kreditlinie in Anspruch nehmen.

Nach §§ 355 bis 357 HGB und §§ 607 bis 610 BGB ist der Kontokorrentkredit geregelt.

Nach § 355 HGB gilt:

  • Das der Saldo maßgeblich ist für die Abrechnung des Kontokorrentkontos
  • Das mindestens ein Ver­tragspartner  ein Kaufmann sein muss, dieses trifft bei Banken immer zu
  • Es erfolgt eine gegenseitige Verrechnung von wechselseitigen Ansprüchen sowie Leistungen der Vertragspartner
  • In regelmäßigen Abständen ist der sich ergebene Überschuss, das Saldo festzulegen

Sollte die Kreditlinie überschritten werden die festgelegt wurde so wird eine Überziehungsprovision berechnet, dadurch kommt es regelmäßig zu einer erheblichen Versteuerung des genutzten Kredites.

Die Kosten für den Kontokorrentkredit bestehen aus:

  • Der Kreditprovision, den Bereitstellungskosten
  • Den Sollzinsen bei der Inanspruchnahme vom Kreditbetrag
  • Barauslagen wie Spesen oder Porto
  • Kontoführungsgebühren und Umsatzprovision
  • Der Überziehungsprovision

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