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Krankenversicherung

18. Oktober 202618.10.20269 Minuten LesezeitLesezeit: 9 Min.Mit KI erstellt0 Kommentare0 KommentareK

Eine Krankenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Krankheit und übernimmt im Rahmen ihres Leistungsumfangs Kosten für medizinische Versorgung. Dazu gehören beispielsweise ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. In Deutschland besteht grundsätzlich die Pflicht, sich für den Krankheitsfall abzusichern.

Das deutsche System unterscheidet vor allem zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Welches System infrage kommt, hängt unter anderem von Beschäftigung, Einkommen und bisherigem Versicherungsstatus ab. Die Wahl ist deshalb nicht für alle Menschen frei.

Wie funktioniert eine Krankenversicherung?

Eine schwere Erkrankung kann Behandlungskosten verursachen, die eine einzelne Person kaum aus ihrem laufenden Einkommen bezahlen könnte. Versicherungen verteilen dieses finanzielle Risiko auf viele Versicherte. Diese zahlen regelmäßig Beiträge; im Krankheitsfall besteht Anspruch auf die jeweils abgesicherten Leistungen.

Die gesetzliche Krankenversicherung folgt dem Solidarprinzip. Ihre Beiträge richten sich im Wesentlichen nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Für den gesetzlichen Leistungsanspruch ist dagegen der medizinische Bedarf entscheidend, nicht die Höhe des individuell gezahlten Beitrags. Alter oder Vorerkrankungen führen in der GKV nicht zu persönlichen Risikozuschlägen.

In der privaten Krankenversicherung wird der Schutz vertraglich vereinbart. Für die Prämie sind insbesondere das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und der gewählte Leistungsumfang maßgeblich. Das laufende Einkommen bestimmt den Beitrag grundsätzlich nicht.

Wer ist gesetzlich oder privat krankenversichert?

Viele Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert. Das gilt insbesondere bei einer Beschäftigung oberhalb der Minijobgrenze, solange das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Auch für Auszubildende, Studierende und Rentner bestehen gesetzliche Regelungen, deren Anwendung von weiteren Voraussetzungen abhängt.

Innerhalb der GKV gibt es drei wichtige Formen der Absicherung:

  • Pflichtversicherung: Die Mitgliedschaft ergibt sich aus gesetzlichen Voraussetzungen, etwa einer entsprechenden Beschäftigung.
  • Freiwillige Versicherung: Eine Mitgliedschaft ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne aktuelle Versicherungspflicht möglich, beispielsweise im Anschluss an eine Pflichtversicherung.
  • Familienversicherung: Bestimmte Angehörige können bei erfüllten Voraussetzungen ohne eigenen Beitrag mitversichert sein.

Eine private Krankenvollversicherung kommt beispielsweise für Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie für viele hauptberuflich Selbstständige infrage. Für einzelne Berufsgruppen gelten besondere Vorschriften. Bei Beamten spielen außerdem die jeweiligen Beihilferegelungen eine wichtige Rolle.

Ein höheres Gehalt führt nicht automatisch zu einer privaten Versicherung. Auch nach dem Ende der Versicherungspflicht können Beschäftigte grundsätzlich freiwillig in der GKV bleiben. Wann die Versicherungspflicht endet, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und nicht allein nach einer einzelnen hohen Monatsabrechnung.

GKV und PKV im Vergleich

Wichtige Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Merkmal Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Beitrag Vor allem abhängig von den beitragspflichtigen Einnahmen, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Insbesondere abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung und vereinbartem Tarif.
Leistungen Gesetzlich geregelter Leistungsrahmen; Unterschiede bei zusätzlichen Angeboten der Krankenkassen. Vertraglich vereinbarter Leistungsumfang; Unterschiede zwischen den Tarifen.
Familie Beitragsfreie Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen. Keine beitragsfreie Familienversicherung; jede versicherte Person benötigt eigenen Versicherungsschutz mit eigenem Beitrag.
Abrechnung In der Regel über die Gesundheitskarte im Rahmen des Sachleistungsprinzips. In der Regel Rechnung an die versicherte Person und Erstattung nach dem Vertrag.
Zugang Abhängig von Versicherungspflicht oder den Voraussetzungen einer freiwilligen Mitgliedschaft beziehungsweise Familienversicherung. Für Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen; Aufnahmebedingungen sind zu beachten.

Die PKV ist nicht pauschal leistungsstärker, die GKV nicht pauschal günstiger. Entscheidend sind der konkrete Versicherungsschutz, die persönliche Situation und die Kosten für alle zu versichernden Personen.

Welche Leistungen übernimmt die Krankenversicherung?

Zum gesetzlichen Versicherungsschutz gehören unter den jeweiligen Voraussetzungen insbesondere ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. Hinzu kommen beispielsweise Vorsorge und Früherkennung.

Der gesetzliche Rahmen wird durch verbindliche Vorgaben näher ausgestaltet. Nicht jede angebotene Untersuchung oder Behandlung ist automatisch eine Kassenleistung. Auch gesetzliche Zuzahlungen und Eigenanteile können anfallen.

Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen bestehen Unterschiede etwa bei Satzungsleistungen, Bonusprogrammen und Serviceangeboten. In der PKV kommt es auf die Tarifbedingungen an. Dort können beispielsweise Selbstbehalte, Erstattungsgrenzen und der Umfang einzelner Leistungen unterschiedlich geregelt sein.

Von den Behandlungskosten ist die Absicherung des Einkommens bei längerer Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. Bei Arbeitnehmern mit entsprechendem Anspruch kann nach der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers gesetzliches Krankengeld folgen. Selbstständige und privat Versicherte sollten gesondert prüfen, wie ihr Verdienstausfall abgesichert ist.

Beiträge und wichtige Grenzen im Jahr 2026

Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern wird der Krankenversicherungsbeitrag aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Zum allgemeinen Beitragssatz kommt der Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diese Beiträge im Regelfall jeweils zur Hälfte.

Wichtige Werte der gesetzlichen Krankenversicherung 2026
Wert Höhe 2026
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,9 Prozent; der tatsächliche Satz der Krankenkasse kann abweichen.
Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich
Allgemeine Versicherungspflichtgrenze 77.400 Euro regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Einnahmen, auf die Beiträge erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den GKV-Beitrag nicht weiter.

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, betrifft dagegen die Frage, ob Arbeitnehmer wegen ihrer Beschäftigung gesetzlich pflichtversichert sind. Für bestimmte Bestandsfälle gelten abweichende Regelungen. Die beiden Grenzen haben somit unterschiedliche Aufgaben und dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Die genannten Werte beziehen sich auf 2026. Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst; auch der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse kann sich ändern.

Rechenbeispiel: 4.000 Euro Monatsbrutto

Eine angestellte Person verdient monatlich 4.000 Euro beitragspflichtiges Bruttoentgelt. Für das Beispiel wird angenommen, dass ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent erhebt.

Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Satz von 17,5 Prozent:

4.000 Euro × 17,5 Prozent = 700 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Monat.

Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Beispiel jeweils 350 Euro. Die Pflegeversicherung ist darin noch nicht enthalten. Bei einem anderen Zusatzbeitrag verändert sich das Ergebnis.

Was gilt für Selbstständige und freiwillig Versicherte?

Für freiwillige GKV-Mitglieder können neben dem Arbeitsentgelt weitere Einnahmen beitragspflichtig sein, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Welche Einnahmen berücksichtigt werden, hängt vom Versicherungsstatus und den gesetzlichen Regeln ab.

Bei hauptberuflich Selbstständigen sind außerdem Mindestbemessungsgrundlagen zu beachten. Ein niedriger tatsächlicher Gewinn führt deshalb nicht beliebig zu einem niedrigen Krankenversicherungsbeitrag. Ohne Arbeitgeberzuschuss oder besondere Absicherungsregelung müssen sie die Beiträge grundsätzlich selbst tragen.

In der PKV sinkt die vertragliche Prämie nicht automatisch, wenn das Einkommen zurückgeht. Außerdem können Beiträge unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen angepasst werden. Eine günstige Einstiegsprämie allein beschreibt daher nicht die langfristige Belastung.

Familienversicherung und Minijob

In der GKV können Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein. Dabei spielen unter anderem das eigene regelmäßige Gesamteinkommen, weitere Versicherungsverhältnisse und bei Kindern die Alters- beziehungsweise Ausbildungsgrenzen eine Rolle. Unverheiratete Partner sind nicht allein aufgrund ihres Zusammenlebens familienversichert.

Ist ein Elternteil privat versichert, muss die Absicherung der Kinder genauer geprüft werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil ist nicht in jeder Konstellation möglich. Bei privat versicherten Familienangehörigen fällt jeweils ein eigener Beitrag an.

Ein Minijob allein schafft keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Auch wenn der Arbeitgeber einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag zahlt, muss die beschäftigte Person anderweitig abgesichert sein, beispielsweise über eine zulässige Familienversicherung oder eine eigene Mitgliedschaft.

Krankenkasse wechseln oder das Versicherungssystem wechseln?

Ein Wechsel zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen ist etwas anderes als der Wechsel von der GKV in die PKV. Beim Kassenwechsel bleibt die Person im gesetzlichen System. Ein Vergleich kann sich auf Zusatzbeitrag, zusätzliche Leistungen und Service beziehen.

Für den regulären Wechsel innerhalb der GKV gelten grundsätzlich eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht; besondere Bindungen, beispielsweise durch bestimmte Wahltarife, sind zu beachten.

Ein Wechsel in die PKV ist dagegen eine Entscheidung für ein anderes Versicherungssystem. Die spätere Rückkehr in die GKV ist nicht beliebig möglich. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Ab dem 55. Lebensjahr bestehen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen besonders weitreichende Beschränkungen. Eine Rückkehr darf deshalb nicht als jederzeit verfügbare Möglichkeit eingeplant werden.

Worauf kommt es bei der Einordnung an?

Eine sinnvolle Betrachtung beginnt mit dem eigenen Versicherungsstatus. Danach sind nicht nur der Monatsbeitrag, sondern auch der benötigte Leistungsumfang, die Absicherung von Angehörigen, mögliche Selbstbehalte und der Schutz bei Verdienstausfall zu berücksichtigen.

Wichtig ist außerdem die getrennte Betrachtung von Kranken- und Pflegeversicherung: Gesetzlich Versicherte sind grundsätzlich auch sozial pflegeversichert; privat Krankenversicherte benötigen eine private Pflege-Pflichtversicherung. Deren Beiträge kommen zum Krankenversicherungsschutz hinzu.

Eine Krankenversicherung ist damit sowohl ein Schutz vor hohen Behandlungskosten als auch eine langfristige finanzielle Verpflichtung. Ob ein bestimmter Tarif oder ein Systemwechsel zur eigenen Situation passt, lässt sich nicht allein am anfänglichen Beitrag erkennen.

Diesen Artikel zitieren

„Krankenversicherung“. Wirtschaftslexikon.de, 18.10.2026. https://wirtschaftslexikon.de/krankenversicherung-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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