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Kreditwürdigkeitsprüfung

12. September 201912.09.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareK

Die Kreditwürdigkeitsprüfung oder auch Bonitätsprüfung ist eine wichtige Form zur Prüfung der Finanzierungswürdigkeit von Unternehmen, aber auch von Personen, Staaten und öffentlichen Haushalten. Durch die Prüfung achtet man vor allem auf die Ertragslage und die zukünftige Ertragslage die die Abzahlung eines genommenen Kredites sicher stellen soll. So können Steuer- und Handelsbilanzen, Kreditstatus, GuV-Rechnungen (Gewinn- und Verlustrechnungen), Liquiditätsrechnungen, Darstellungen von Geschäftsaussichten, Finanzpläne, Absatzpläne, Investitionspläne etc. in Betracht gezogen werden bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit.

Es kommt neben dieser materiellen Prüfung der Kreditwürdigkeit auch zur Prüfung anderer Faktoren wie der Persönlichkeit, Charakter, Ruf, unternehmerische Fähigkeiten, Zuverlässigkeit etc. Auch Vermögen und Darlehen spielen eine Rolle, insbesondere bei Privatpersonen.

Die Geschäftsmoral und Zahlungsmoral sind auch bedeuten sowie die Zuverlässigkeit zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen. Man beachtet auch die Liquidität, gegenwärtiges Vermögen sowie mögliche zukünftige Erfolgsentwicklungen des Unternehmens. Es geht vor allem um die Einschätzung, ob zukünftige Tilgungs- und Zinszahlungen zu den vorgesehenen Terminen möglich sind. Gesetzlich müssen Kredite über 50000 € durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung vergeben werden. Man nutzt auch computergestützte Verfahren wie Credit-Scoring. Auch richtet sich die Kreditwürdigkeit nach Größe und Art des Kredites sowie der Betriebsgröße und möglichen Einahmen in der Zukunft durch das Unternehmen und innerhalb der Branche.

Diesen Artikel zitieren

„Kreditwürdigkeitsprüfung“. Wirtschaftslexikon.de, 12.09.2019. https://wirtschaftslexikon.de/kreditwuerdigkeitspruefung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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