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Negativzins

7. Januar 20181 Minute Lesezeit0 KommentareN

Mit dem Negativzins bezeichnet man den Zustand wenn die nominalen Zinsen für die Einlagen bei einer Bank kleiner als Null sind. Der Einleger also selbst Zinsen zahlen muss und keine ausgezahlt bekommt für seine Einlage.

Wenn die Regierung eines Landes zur Abwehr von Einfuhr nicht gewünschter Kapitaleinfuhren Auslandsgelder mit Strafzinsen belegt kann es zu einem Negativzins kommen.

Man unterscheidet vom Negativzins den negativen Realzins der auch bei einem positiven Nominalzins durch eine höhere Inflationsrate ensteht.

Durch den Negativzins werden unerwünschte Geldzuflüsse aus dem Ausland unterbunden, der (gebietsfremde) Bankkunde zahlt den (Straf-)zins auf sein Kontoguthaben.aus dem Ausland.

Diesen Artikel zitieren

„Negativzins“. Wirtschaftslexikon.de, 07.01.2018. https://wirtschaftslexikon.de/negativzins/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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