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Nennwert

24. Juni 201924.06.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareN

Unter dem Nennwert versteht man den Nominalwert eines Zahlungsmittels, also den gesetzlich festgelegten Wert, welches das Zahlungsmittel aufgrund seiner Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel erhält. So bildet der Nennwert auch die Recheneinheit.

Sollten mehrere offizielle Zahlungsmittel parallel existieren so wird ihr gegenseitiges Wertverhältnis in einem Nennwertsystem festgelegt.

In der europäischen Währungsunion ist der Nennwert 1 Euro = 100 Cent.

Für Aktien, Anleihen usw. ist der Nennwert auf dem Mantel fest aufgedruckt als Geldbetrag. Man erhält ihn durch die Division von gezeichnetem Grundkapital beziehungsweise Schuldsumme durch die Anzahl der darüber auszugebenden Aktien oder Obligationen.

§ 8 II des AktG (Aktiengesetz) sieht den Mindestnennwert von Aktien bei 1 Euro vor. Bei festverzinslichen Wertpapieren wird der Nennwert am Ende der Laufzeit an den Gläubiger zurück gezahlt, sofern kein anderer Rückzahlungskurs angegeben wurde.

Auch kann der Nennwert vom Marktwert und Vermögensteuerwert stark abweichen, insbesondere bei Aktien.

Diesen Artikel zitieren

„Nennwert“. Wirtschaftslexikon.de, 24.06.2019. https://wirtschaftslexikon.de/nennwert-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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