Die Nutzenfunktion beschreibt in der Haushaltstheorie bzw. Nutzentheorie eine reelwertige Funktion welcher auf der Grundlage einer vollständig durch die Präferenzordnung geordneten Konsummenge definiert ist. In der Entscheidungstheorie ist sie die funktionale Abbildung der Ergebnisse von Handlungsalternativen in Mengen der Nutzenmaße eines Entscheiders. Dabei wird jedem Ergebnis x (Nutzenmatrix) genau ein Nutzenwert U(x) zugeordnet.
Nutzenfunktion
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„Nutzenfunktion“. Wirtschaftslexikon.de, 02.01.2020. https://wirtschaftslexikon.de/nutzenfunktion/
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