Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Patent

30. April 20181 Minute Lesezeit0 KommentareP

Ein Patent muss die Kriterien, Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllen. Es muss sich um eine technische Erfindung handelt die ausführbar offenbart wird.

Es handelt sich um ein hoheitlich erteiltes Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patentes ist bereichtig die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Man gewährt das Schutzrecht auf Zeit. In Deutschland nach § 16 Patengesetz (PatG) für bis zu 20 Jahre. Es ist abgeleitet vom Französischen „patente“ also Gewerbeschein bzw. Bestallungsbrief. So war es ursprünglich eine Urkunde über bestimmte Rechte. Im Jahr werden rund 2 Millionen Patente beantragt.

Bei der Patentanmeldung kommt es zu 3 Kostenarten. Den Amtsgebühren für den Anmeldeprozess, Honorare für Patenanwälte und sonstige Dienstleister wie Patentrechercheur oder Übersetzer und den jährlichen Amtsgebühren für die Verlängerung des Patentschutzes. So muss man mindestens mit 5000 Euro kosten rechnen bis zu über 100.000 Euro wenn man mehrer nationale Marken schützt. Es können auch Kosten zur Durchsetzung und Verteidigung des Patentschutzes entstehen. In Deutschland kann man Patente beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden (DPMA).

Diesen Artikel zitieren

„Patent“. Wirtschaftslexikon.de, 30.04.2018. https://wirtschaftslexikon.de/patent/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Persona
Preisnehmer und Mengenanpasser: Bedeutung, Unterschied und Beispiel Ein Preisnehmer akzeptiert den Marktpreis als gegeben und entscheidet, welche Menge er zu diesem Preis kaufen... Personalmanagement: Aufgaben, Ziele und Instrumente im Überblick Personalmanagement umfasst alle Aufgaben und Maßnahmen eines Unternehmens, die sich mit den Beschäftigten befassen. Dazu gehören... Instrumente des Personalcontrollings Die Instrumente des Personalcontrollings helfen Unternehmen dabei, personalbezogene Entwicklungen zu messen, zu bewerten und zu steuern....

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragGeschäftswert
Nächster Beitrag →Persona

Neueste Beiträge

  • Bedarf: Bedeutung, Beispiele und Unterschied zu Bedürfnis und Nachfrage
  • Lieferantenmanagement: Aufgaben, Ablauf und Bewertung einfach erklärt
  • Einkaufsbedarfe ermitteln: Interne und externe Anforderungen verstehen
  • Preisnehmer und Mengenanpasser: Bedeutung, Unterschied und Beispiel
  • Compliance einfach erklärt: Bedeutung, Aufgaben und Beispiele
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen