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Patent

30. April 20181 Minute Lesezeit0 KommentareP

Ein Patent muss die Kriterien, Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllen. Es muss sich um eine technische Erfindung handelt die ausführbar offenbart wird.

Es handelt sich um ein hoheitlich erteiltes Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patentes ist bereichtig die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Man gewährt das Schutzrecht auf Zeit. In Deutschland nach § 16 Patengesetz (PatG) für bis zu 20 Jahre. Es ist abgeleitet vom Französischen „patente“ also Gewerbeschein bzw. Bestallungsbrief. So war es ursprünglich eine Urkunde über bestimmte Rechte. Im Jahr werden rund 2 Millionen Patente beantragt.

Bei der Patentanmeldung kommt es zu 3 Kostenarten. Den Amtsgebühren für den Anmeldeprozess, Honorare für Patenanwälte und sonstige Dienstleister wie Patentrechercheur oder Übersetzer und den jährlichen Amtsgebühren für die Verlängerung des Patentschutzes. So muss man mindestens mit 5000 Euro kosten rechnen bis zu über 100.000 Euro wenn man mehrer nationale Marken schützt. Es können auch Kosten zur Durchsetzung und Verteidigung des Patentschutzes entstehen. In Deutschland kann man Patente beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden (DPMA).

Diesen Artikel zitieren

„Patent“. Wirtschaftslexikon.de, 30.04.2018. https://wirtschaftslexikon.de/patent/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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