Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Patronatserklärung

21. August 20181 Minute Lesezeit0 KommentareP

Unter einer Patronatserklärung verseht man ein Sicherungsmittel bei der Kreditgewährung an Konzerngesellschaften gegenüber dritten Kreditgebern.

Durch die Patronatserklärung, auf Englisch „letter of comfort“, wird eine Obergesellschaft zu Gunsten der den Kredit nehmendem Konzerngesellschaft gegenüber deren Kreditgeber, die Kozerngesellschaft jederzeit in die Lage gebracht ihren Verpflichtungen nach zu kommen welche sich aus dem Kreditverhältnis zum Kreditgeber ergeben.

Man unterscheidet zwischen harten und weichen Patronatserklärungen bezüglich der Verbindlichkeiten und der Reichweite.

So sind weiche Patronate ohne einen erkennbaren Rechtsbindungswillen und harte Patronate können dem Kreditgeber eine Anspruchsgrundlage gegenüber der Patronierenden geben. Bei einer harten Patronatserklärung steht die Konzerngesellschaft somit ein, damit der Darlehensrückzahlungsanpruch ordnungsgemäß bedient werden kann.

Aus einer weichen Patronatserklärung lassen sich hingegen keine Schadensersatzansprüche oder Erfüllungsansprüche des Kreditgebers gegenüber die Patronierende ableiten.

Diesen Artikel zitieren

„Patronatserklärung“. Wirtschaftslexikon.de, 21.08.2018. https://wirtschaftslexikon.de/patronatserklaerung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Segmentberichterstattung
Stiftung Eine Stiftung ist eine Organisationsform, bei der ein bestimmtes Vermögen dauerhaft einem festgelegten Zweck gewidmet wird.... Proforma-Rechnung Eine Proforma-Rechnung ist ein Dokument, das äußerlich einer normalen Rechnung ähnelt, jedoch grundsätzlich keine gewöhnliche Zahlungsaufforderung... Präsentation Eine Präsentation dient dazu, Informationen, Ideen, Ergebnisse oder Produkte strukturiert vor einem Publikum darzustellen. Sie kann...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragRüstzeit
Nächster Beitrag →Segmentberichterstattung

Neueste Beiträge

  • Stiftung
  • Proforma-Rechnung
  • Geschäftsgrundriss
  • Eyecatcher
  • Visual Merchandising
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen