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Patronatserklärung

21. August 201821.08.20181 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareP

Unter einer Patronatserklärung verseht man ein Sicherungsmittel bei der Kreditgewährung an Konzerngesellschaften gegenüber dritten Kreditgebern.

Durch die Patronatserklärung, auf Englisch „letter of comfort“, wird eine Obergesellschaft zu Gunsten der den Kredit nehmendem Konzerngesellschaft gegenüber deren Kreditgeber, die Kozerngesellschaft jederzeit in die Lage gebracht ihren Verpflichtungen nach zu kommen welche sich aus dem Kreditverhältnis zum Kreditgeber ergeben.

Man unterscheidet zwischen harten und weichen Patronatserklärungen bezüglich der Verbindlichkeiten und der Reichweite.

So sind weiche Patronate ohne einen erkennbaren Rechtsbindungswillen und harte Patronate können dem Kreditgeber eine Anspruchsgrundlage gegenüber der Patronierenden geben. Bei einer harten Patronatserklärung steht die Konzerngesellschaft somit ein, damit der Darlehensrückzahlungsanpruch ordnungsgemäß bedient werden kann.

Aus einer weichen Patronatserklärung lassen sich hingegen keine Schadensersatzansprüche oder Erfüllungsansprüche des Kreditgebers gegenüber die Patronierende ableiten.

Diesen Artikel zitieren

„Patronatserklärung“. Wirtschaftslexikon.de, 21.08.2018. https://wirtschaftslexikon.de/patronatserklaerung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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