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Rüstzeit

18. August 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareR

Rüstzeit

Die Rüstzeit (t) in der Produktion ist ein Teil der Auftragszeit (T), neben der Ausführungszeit (ta).

So versteht man unter der Rüstzeit die Zeit die benötigt wird um ein Arbeitssystem darauf vorzubereiten einen Auftrag durchzuführen. Gegebenenfalls zählt man auch die Zeiten hinzu die nach der Ausführung des Auftrages dafür benötigt werden das System wieder in den ursprünglichen Ausgangszustand zurückzusetzen.

Nach dem Arbeitsstudium handelt es sich also um Sollzeiten die durch die Rüstzeiten beschrieben werden.

Dabei können die Rüstzeiten durch Prozessoptimierungsmethoden und durch verbesserte Techniken gesenkt werden. So werden Abläufe optimiert und besser auf einander abgestimmt (Just-in-Time-Produktion, Kaizen etc.).

Auch die Digitalisierung ermöglicht deutlich geringere Rüstzeiten.

Rüstzeiten im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht versteht man unter der Rüstzeit Zeiträume welche der Arbeitnehmer im Vorfeld seiner eigentlichen Tätigkeit benötigt. Die Zeiten also die der Arbeitsvorbereitung dienen wie das Hochfahren des Rechners, das Umkleiden, Waschen etc. Auch hier können die Zeiten erfasst werden die benötigt werden, um den ursprünglichen Zustand wieder her zustellen. Wie das Herunterfahren des Rechners, Umkleiden etc.

Im Einzelfall kann die Rüstzeit so auch vergütungspflichtig sein. So gibt es hierzu Entscheidungen des Bundesarbeitsgericht, BAG, Urteil vom 11.10.2000 – 5 AZR 122/99 sowie BAG Urteil vom 19. 9. 2012 – 5 AZR 678/11.

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