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Prävention

31. Januar 20191 Minute Lesezeit0 KommentareP

Die Prävention in der Wirtschaftssoziologie beschreibt einen Bereich des Strafrechts und der Strafverfolgung. Man beschreibt damit Maßnahmen des Staates wie die von Polizei, Kriminalpolitik und Justiz zur Verhinderung von Kriminalität.

Es wird unterschieden zwischen Gernalprävention und Spezialprävention. Bei der ersten kommt es zu einer abschreckenden Wirkung durch angedrohte oder vollzogene Strafen auf die Allgemeinheit und potentielle Täter. Bei der zweiten erfolgt der Vollzug der Strafe zur Abschreckung, Sicherung und Besserung von einzelnen Straftätern, um zukünftige Straftaten vorzubeugen.

Die Prävention wird häufig als Gegenteil zur Repression gesehen. Im strafrechtlichen Sinne ist sie jedoch häufig erst durch Repression möglich.

Häufig erreichen negative Sanktionen und Strafen das gewünschte Ziel nicht, so dass man den Begriff Prävention insbesondere in Zusammenhang bringt mit Maßnahmen zur Beratung, Aufklärung, Behandlung und Hilfe.

Diesen Artikel zitieren

„Prävention“. Wirtschaftslexikon.de, 31.01.2019. https://wirtschaftslexikon.de/praevention/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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