Unter dem Begriff der Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Dabei besitzen alle natürlichen Personen die Rechtsfähigkeit, auch Minderjährige und Betreute und alle juristischen Personen nach § 1BGB. Anders als die Geschäftsfähigkeit.
Rechtsfähigkeit
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„Rechtsfähigkeit“. Wirtschaftslexikon.de, 19.06.2020. https://wirtschaftslexikon.de/rechtsfaehigkeit/
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