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ungelernte Arbeiter/innen

25. März 202625.03.20261 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareU

Der Begriff „ungelernte Arbeiter/innen“ bezeichnet Personen, die keine formale Berufsausbildung oder keinen anerkannten Berufsabschluss in dem Tätigkeitsbereich haben, in dem sie arbeiten.

Kurz erklärt:

  • Ungelernte Arbeiter/innen = keine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Arbeiten meist in einfachen, anlernbaren Tätigkeiten
  • Die erforderlichen Fähigkeiten werden oft direkt am Arbeitsplatz erlernt

Typische Einsatzbereiche:

  • Produktion und Industrie (z. B. Helfertätigkeiten)
  • Lager und Logistik
  • Reinigung und Gebäudepflege
  • Gastronomie (z. B. Küchenhilfe)
  • Bauhilfsarbeiten

Abgrenzung:

  • Angelernte Arbeiter/innen: kurze Einweisung oder Einarbeitung, aber keine Ausbildung
  • Facharbeiter/innen: mit abgeschlossener Berufsausbildung

Hinweis zur Sprache:

Der Begriff wird heute teilweise durch neutralere Formulierungen ersetzt, z. B.:

  • „Helfer/in“
  • „Mitarbeiter/in ohne abgeschlossene Berufsausbildung“
Diesen Artikel zitieren

„ungelernte Arbeiter/innen“. Wirtschaftslexikon.de, 25.03.2026. https://wirtschaftslexikon.de/ungelernte-arbeiter-innen/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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