Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Unlauterer Wettbewerb

5. April 20211 Minute Lesezeit0 KommentareU

Der unlautere Wettbewerb beschreibt das Streben von mehreren nach einem nicht für alle erreichbarem Ziel. Das Wirtschaftsrecht versteht unter dem umlauterem Wettbewerb das Bestreben von mehreren Unternehmen mit möglichst vielen Kunden Geschäfte abzuschließen.

Kennzeichnend für den unlauteren Wettbewerb der die Ausbeutung fremder Leistung, die Behinderung von Mitbewerbern, der Rechtsbruch, eine Marktstörung sowie Kundenfang.

Allgemein ist der Wettbewerb ein wesentlicher Bestandteil der Marktwirtschaft und somit erwünscht. Jedoch führt der Erfolg automatisch auch zum Zurückfallen von anderen Mitbewerbern. Hier sind Beeinträchtigungen erlaubt, allerdings wird der unlautere Wettbewerb untersagt nach dem Gesetzt gegen den unlauterem Wettbewerb (UWG) aus 1909.

Hierin beschreibt § 1 UWG das Verbot von allen Handlungen die im geschäftlichen Verkehr vorgenommen werden zum Zweck des Wettbewerbs und gegen die guten Sitten verstoßen.

Diesen Artikel zitieren

„Unlauterer Wettbewerb“. Wirtschaftslexikon.de, 05.04.2021. https://wirtschaftslexikon.de/unlauterer-wettbewerb/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Vermögen
Unternehmensformen im Überblick: Einzelunternehmen, Personengesellschaft und AG Die Unternehmensform beschreibt, wie ein Unternehmen rechtlich oder wirtschaftlich organisiert ist. Häufig ist damit die Rechtsform... Ungelernte, angelernte, gelernte und qualifizierte Arbeitskräfte: Unterschiede einfach erklärt In Stellenanzeigen, Statistiken und im Personalwesen tauchen häufig Begriffe wie ungelernt, angelernt, gelernt und qualifiziert auf.... Unfertige und fertige Erzeugnisse in der Rechnungslegung Unfertige und fertige Erzeugnisse in der Rechnungslegung Unfertige und fertige Erzeugnisse gehören zum Vorratsvermögen eines Unternehmens....

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragZiel
Nächster Beitrag →Vermögen

Neueste Beiträge

  • Nutzer
  • Lösung
  • Aufstocker – Definition und Bedeutung
  • Wohlfahrtseinbuße – Definition und Bedeutung
  • Wer darf Skonto berücksichtigen?
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen